Benefizkonzerte nicht GEMA-frei

Benefizkonzerte zu Gunsten der Flutopfer erhalten Sondernachlässe. Bei betroffenen Wirten und Veranstaltern werden nach Rücksprache die Verträge ausgesetzt.

In weiten Teilen Deutschlands hat das Hochwasser für erhebliche Schäden gesorgt. Die GEMA wird im gesetzlichen Rahmen ihren Lizenznehmern und Veranstaltern von Benefizkonzerten entgegenkommen:

Kunden mit Jahresverträgen:
Betroffenen Kunden wird ein verlängertes Zahlungsziel eingeräumt, Mahnschreiben bleiben aus. Ist die Bewirtschaftung eines Betriebes z. Zt. gänzlich unmöglich, werden die Verträge ausgesetzt bzw. wird ein Teil der bereits gezahlten Lizenzvergütung zurückerstattet. Als Betroffener wenden Sie sich bitte an die GEMA.

Benefizveranstaltungen:
Für Veranstaltungen zum ausschließlichen Zweck der Spendenauftreibung für Opfer der Hochwasserkatastrophe gewährt die GEMA in 2013 einen Sondernachlass von 25 Prozent.

Links:
www.gema.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/article/gema-laesst-flutopfer-und-veranstalter-von-benefizkonzerten-nicht-im-regen-stehen.html