Bericht GEMA-Aufsichtsrat: Sitzung vom 06./07.03.2013

Am 6./7. März fand in Berlin die erste Sitzung des GEMA-Aufsichtsrats im Jahr 2013 statt

Am 6. und 7. März 2013 fand in Berlin die erste Sitzung des GEMA-Aufsichtsrats im Jahr 2013 statt. Einige der Themen, die in dieser Sitzung behandelt wurden, waren an den Tagen zuvor bereits von Gremien des Aufsichtsrats vorbereitet worden, so von der Satzungskommission, der Verteilungsplankommission und vom Tarifausschuss.

Wie bereits in früheren Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit einer Neuregelung der Verteilung im Rundfunkbereich (Hörfunk und Fernsehen). In der Mitgliederversammlung 2013 sollen – ebenso wie 2011 zum Thema „INKA“ – die erarbeiteten Perspektiven und der Stand der Überlegungen präsentiert werden. Eine Entscheidung über eine Neuregelung wird in der diesjährigen Mitgliederversammlung noch nicht getroffen werden. Die Präsentation in der Mitgliederversammlung 2013 ist der Auftakt, um die Mitglieder in den weiteren Entwicklungsprozess einzubinden.

Ebenfalls Thema war erneut die von der GEMA geplante Tarifreform im Veranstaltungsbereich, mit der ausgewogenere und besser nachvollziehbare Tarife etabliert werden sollten. Da die Bundesvereinigung der Musikveranstalter als Gesamtvertragspartner diesen Ansatz auch nach intensiven Verhandlungen ablehnte, hat die GEMA mit der Bundesvereinigung für das Jahr 2013 eine Übergangsregelung vereinbart, die in Form eines Gesamtvertrags fixiert wurde. Diese Regelung kommt auch mit anderen Gesamtvertragspartnern in diesem Bereich zur Anwendung. Die GEMA bleibt bei ihrem Ziel, mit einer neuen Tarifstruktur die kleineren Veranstaltungsformate, insbesondere das bürgerschaftliche Engagement, zu entlasten. Einzelheiten der künftigen Regelung werden mit der Bundesvereinigung und anderen Gesamtvertragspartnern zu verhandeln sein, wenn die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt im von der GEMA eingeleiteten Verfahren bis spätestens Juni 2013 einen Einigungsvorschlag vorgelegt hat.

Wie mehrfach berichtet, hat sich die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte, der Zusammenschluss von deutschen Verwertungsgesellschaften insbesondere für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen für die private Vervielfältigung) 2011 mit den im Bundesverband Computerhersteller (BCH) zusammengeschlossenen Unternehmen auf Nachzahlungen aus der Geräteabgabe für PCs für den Zeitraum 2008 bis 2010 geeinigt. Die ZPÜ hat einen neuen Verteilungsplan für die Verwertungsgesellschaften untereinander erarbeitet, der insbesondere auch die Verteilung dieser PC-Vergütungen betrifft. Dieser neue Verteilungsplan ist vom Deutschen Patent- und Markenamt bisher nicht genehmigt, so dass eventuell noch Änderungen daran vorzunehmen sein werden. Die GEMA hat daher zunächst eine Abschlagszahlung in Höhe von 24,6 Mio. EUR von der ZPÜ erhalten und zum 1.7.2012 an ihre Berechtigten verteilt, eine weitere Abschlagszahlung in Höhe von 11,6 Mio. EUR wird die GEMA, so hat es der Aufsichtsrat jetzt festgelegt, zum 1.7.2013 ausschütten. Falls Änderungen des ZPÜ-Verteilungsplans erforderlich würden, müsste die GEMA allerdings Korrekturen bzw. Nachverrechnungen dieser Ausschüttungen vornehmen.

Neben dem Deutschen Musikautorenpreis, mit dem die Musikautoren in der GEMA herausragende Komponisten und Textdichter aus ihrer Mitte für ihr Werk auszeichnen, bildet das Europäische Musikautoren-Stipendium einen wichtigen Bestandteil des kulturellen Engagements der GEMA. Für dieses Stipendium hat der Aufsichtsrat, vorbereitet von seinem Kulturausschuss, ein Konzept beschlossen, mit dem die GEMA die Nachwuchsurheber in den Mittelpunkt stellt und ihnen ein GEMA-spezifisches Bildungsangebot unterbreitet. Nachdem der Aufsichtsrat nunmehr auch ein Statut für das Stipendium verabschiedet hat, sollen demnächst erste konkrete Veranstaltungen vorbereitet werden.

Ferner hat sich der Aufsichtsrat darauf verständigt, ausdrücklich Compliance-Regeln schriftlich zu fixieren, um seine besondere Verantwortung als Organ der GEMA allgemein ersichtlich zu dokumentieren. Eine entsprechende Richtlinie, wie sie in Unternehmen und Institutionen mittlerweile weit verbreitet ist, soll in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat verankert werden.

Des Weiteren stand die Entscheidung über Anträge auf Aufnahme als ordentliches Mitgied wieder auf der Tagesordnung: Mehr als 20 Urheber und Verlage werden nunmehr neu als ordentliches Mitglied geführt.

Die nächste Sitzung des GEMA-Aufsichtsrats wird im Mai 2013 stattfinden.

(aus dem GEMA-Newsletter 03/2013)

Links:
www.gema.de/nl/032013/mitgliedernews/gema-aufsichtsrat-bericht-ueber-die-sitzung-am-67-maerz-2013.html