Bericht über die Sitzung des GEMA-Aufsichtsrats

GEMA-Aufsichtsratssitzung am 08. und 9.10.2014

Quelle: www.gema.de

Nachdem in den Mitgliederversammlungen der letzten Jahre mit der Neuordnung der Verteilung im Live-U-Bereich (INKA) und im Rundfunkbereich (Hörfunk und Fernsehen) grundlegende Reformen beschlossen wurden, haben Aufsichtsrat und Vorstand angekündigt, zur Mitgliederversammlung 2015 die bestehenden Regelungen zur Onlineverteilung zu überprüfen. Angesichts eines raschen technologischen Fortschritts und sich wandelnder Märkte hatte die Mitgliederversammlung im Jahr 2002 den Verteilungsplan C für den Nutzungsbereich Online zunächst nur als ein vorläufiges, zeitlich befristetes Regelwerk verabschiedet. Seither wurde dieser Verteilungsplan regelmäßig angepasst, in seinen Grundzügen aber kaum verändert. Nach nun mehr als zehn Jahren haben sich die Märkte zunehmend stabilisiert, und es liegen ausreichend Erfahrungen vor, um unbefristete Verteilungsregeln für den Nutzungsbereich Online aufzustellen. Dies war eines der Schwerpunktthemen in der turnusmäßigen Sitzung des GEMA-Aufsichtsrats am 8. und 9. Oktober 2014 in Berlin, nachdem sich bereits die Verteilungsplankommission in zwei Sitzungen damit befasst hatte.

Derzeit werden Detailregelungen zur inhaltlichen Anpassung des Verteilungsplans C erarbeitet, die als Einzelanträge zur nächsten Mitgliederversammlung – die vom 5. bis 7. Mai 2015 in München stattfinden wird – vorgelegt werden sollen. Dies soll in der bisherigen Struktur des Verteilungsplans geschehen. Darüber hinaus beabsichtigt der Aufsichtsrat, eine grundsätzliche Neustrukturierung der Verteilungspläne anzugehen, verbunden mit einer neuen formalen Systematik eines gemeinsamen Verteilungsplans. Dabei könnten in einem ersten Teil die allgemeinen, für alle Bereiche geltenden Verteilungsprinzipien – die inhaltlich unverändert beibehalten werden sollen – zusammengefasst werden, gefolgt von spezifischen Regelungen für die einzelnen Nutzungsarten. In einer solchen Abkehr von der derzeitigen Differenzierung in drei Verteilungspläne A, B und C sieht der Aufsichtsrat eine Möglichkeit, Verständlichkeit und Transparenz des Regelwerks zu erhöhen. Diese rein redaktionelle Überarbeitung der Verteilungspläne ließe sich für die Mitgliederversammlung 2016 umsetzen, bereits 2015 soll den Mitgliedern dazu ein konkretes Konzept vorgestellt werden.

Wie bei den früheren Reformvorhaben (INKA, Rundfunkverteilung) ist Aufsichtsrat und Vorstand auch hierbei sehr daran gelegen, die Mitglieder möglichst frühzeitig in den Diskussionsprozess einzubeziehen. Zu diesem Zweck wurden die Mitglieder bereits um Anregungen zur Weiterentwicklung der Verteilung im Onlinebereich gebeten (onlineverteilung@gema.de), diese werden laufend in die Arbeit der Gremien eingespeist. Ergänzend plant der Aufsichtsrat noch in diesem Jahr eine Sondersitzung seiner Verteilungsplankommission. Dazu werden – wie im vergangenen Jahr zum Thema Rundfunkverteilung – die mit der GEMA verbundenen Berufsverbände eingeladen, Vertreter zu entsenden, um den Stand der Überlegungen vorzustellen und mit ihnen zu erörtern.

Auf Basis der 2013 mit den Rundfunkveranstaltern neu abgeschlossenen Gesamtverträge hat die GEMA im Laufe dieses Jahres Nachzahlungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Geschäftsjahre 2009 bis 2012 in erheblicher Höhe erhalten, nämlich rund 34 Millionen Euro. Nachdem dazu aufwändige Abstimmungen mit den öffentlich-rechtlichen Sendeunternehmen und ihren Werbegesellschaften erforderlich waren, kann die Verteilung dieser außerordentlichen Einnahmen nunmehr im Zuge der Ausschüttung zum 1. Januar 2015 erfolgen.

Zur Kenntnis nehmen musste der Aufsichtsrat, dass – wie den Mitgliedern bereits in der Juli-Ausgabe des „Newsletter“ angekündigt – im Wertungsverfahren in der Unterhaltungs- und Tanzmusik im Geschäftsjahr 2013 die Wertungsmark zwischen 6 % und 9,5 % in den Berufsgruppen abgesunken ist. Grund dafür ist zum einen, dass die zur Verfügung stehenden Wertungsmittel erneut zurückgegangen sind. Zum anderen waren im Geschäftsjahr 2013 aufgrund laufender Gerichtsverfahren erneut außerordentliche Rückstellungen zu bilden, ohne dass die für Rechtsstreitigkeiten in den Vorjahren gebildeten Einbehalte wegen Fortdauer der Verfahren wieder aufgelöst werden konnten; diese Rückstellungsproblematik greift auch in der Sparte E.

Seit Gründung der Initiative Musik im Jahre 2007 hat die GEMA, bisher auch die GEMA-Stiftung, gemeinsam mit der GVL die Finanzierung von deren laufenden Kosten übernommen. Diese gemeinsame Fördereinrichtung des Bundes und der Privatwirtschaft für Rock-, Pop- und Jazzmusik in Deutschland unterstützt den semiprofessionellen und professionellen Nachwuchs bei Produktion, Marketing oder Tourneen, daneben die Verbreitung deutscher Popularmusik im Ausland und die Integration von Musikschaffenden mit Migrationshintergrund sowie strukturelle Projekte, die diese Ziele verfolgen. Mit dieser Förderung der musikalischen Landschaft in Deutschland korrespondiert die „Initiative Musik“ ausgezeichnet mit dem Kulturauftrag der GEMA, daher hat der Aufsichtsrat auch für das kommende Jahr Fördermittel bewilligt.

Der Aufsichtsrat befasst sich regelmäßig mit der Kooperation mit den englischen und schwedischen Verwertungsgesellschaften PRS und STIM im Rahmen von ICE, International Copyright Enterprise. Die GEMA wird – vorbehaltlich der wettbewerbsrechtlichen Klärung in Brüssel – Gesellschafterin bei diesem Unternehmen, das vor einigen Jahren gegründet wurde, um Musikwerke gemeinsam zu dokumentieren. Außerdem wird die GEMA gemeinsam mit ihren beiden Schwestergesellschaften pan-europäische Lizenzen im Online-Bereich vergeben und verarbeiten. Das Vorgehen von ICE ist richtungsweisend, indem es die Dokumentation und Lizenzierung mehrerer nationaler Repertoires bündelt. Derzeit wird in der abschließenden Phase des Teilprojekts Online der Kooperation intensiv an der Fertigstellung und dem Test der für die gemeinsame Verarbeitung von Online-Lizenzen erforderlichen technischen Systeme gearbeitet. Teil der Planungen ist, dies begrüßt der Aufsichtsrat ausdrücklich, auch die sukzessive Ansiedlung von ICE in Berlin.

Entwicklungen im politischen Raum zu begleiten und ihre Interessen einzubringen, ist für die GEMA unabdingbar. Dies gilt auch auf europäischer Ebene. Wie bekannt, soll in der neuen EU-Kommission Günther Oettinger das neue Ressort „Digitale Wirtschaft und Gesellschaft“ übernehmen und dabei auch die Federführung beim Thema Urheberrecht erhalten. Der Aufsichtsrat hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass Oettinger bereits deutlich gemacht hat, dass er für ein „starkes Urheberrecht“ stehe. Eine Reform des EU-Urheberrechts habe auch „angemessene Vergütungen für die Urheber zu gewährleisten“ und dafür zu sorgen, dass sich „die Kreativität der Schöpfer von Inhalten frei entfalten“ könne. In diesen Äußerungen sieht der Aufsichtsrat eine gute Basis für einen Austausch in der neuen Amtsperiode, der mit den neu gewählten EU-Abgeordneten im EU-Parlament bereits begonnen hat.

Zur Förderung der Online-Kommunikation mit den Mitgliedern, vor allem aber unter den Mitgliedern selbst soll die neue Website „GEMA-Forum“ beitragen. Dieses Forum, dessen Konzept bereits auf der diesjährigen Mitgliederversammlung vorgestellt wurde, wird eine geschlossene Internetplattform sein, für die nur Mitglieder die Möglichkeit des Logins haben werden. Derzeit befindet sich das Forum in der Programmierung. Eine dreimonatige Testphase durch Mitglieder, die ihr Interesse an der Nutzung des Forums geäußert haben, soll nach der nächsten Aufsichtsratssitzung starten, die im Dezember in München stattfinden wird. Nach den Reaktionen aus dieser Testphase ist geplant, das Forum für alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung im Mai 2015 zu starten.

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www.gema.de/nl/102014/mitgliedernews/bericht-aufsichtsrat.html