GEMA Nachberechnung wegen nicht eingereichter Musikfolgen

Nachberechnungen für das Jahr 2013
Sehr geehrte Mitglieder,

in unseren Willkommens-Schreiben weisen wir Sie von Beginn Ihrer Mitgliedschaft darauf hin, dass Sie bei Veranstaltungen mit Live-Musik dazu verpflichtet sind, eine Musikfolge an die GEMA zu senden. Geschieht dies nicht: entfällt die Hälfte (also 10 %) des Gesamtvertragspartnernachlasses. Die GEMA wird diese Nachberechnung für Veranstaltungen aus dem Jahr 2013, bei denen die Musikfolgen nicht geschickt wurden, in den kommenden Tagen durchführen.

Bitte nehmen Sie sich diesen Hinweis auch für Live-Veranstaltungen des Jahres 2014 zu Herzen. Auch hier wird eine Nachberechnung (im Jahr 2015) erfolgen, falls keine Musikfolgen eingereicht wurden.

Diese Musikfolgen sind für die Verteilung sehr wichtig. Nur durch diese Musikfolgen bekommt auch derjenige Urheber, dessen Lieder Sie haben aufführen lassen, die Tantiemen. Rufen Sie uns bei Fragen gerne an. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr.