GEMA Tarif für Varieté Änderungen ab 2019

Der GEMA Tarif für Varieté (Vergütungssätze V) für Musikaufführungen bei Varietéveranstaltungen ändert sich ab dem 01.01.2019

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

GEMA-Tarif Varieté (V) bis 31.12.2018:

  • 3,5 % der Bruttokartenumsätze je Veranstaltung
  • Als Mindestsatz gilt je Veranstaltung:
    Bis zu 150 Personen Fassungsvermögen des Veranstaltungsraumes: 23,55 Euro (netto)
    Je weitere 150 Personen: 23,55 Euro (netto)
  • Jahrespauschalvertrag:
    Bei Abschluss eines Jahresvertrages und bei mindestens 120 Veranstaltungen im Jahr im Falle eines Ganzjahresbetriebes wird ein Nachlass 14,5 % auf die Vergütung von 3,5 % gewährt.
    Bei periodischen Varietébetrieben (z. B. Wintervarietés) und mindestens 31 Veranstaltungen pro Veranstaltungsperiode wird ebenfalls ein Nachlass von 14,5 % auf die Vergütung von 3,5 % gewährt. Die Vergütung kann jeweils monatlich gezahlt werden.

GEMA-Tarif Varieté (V) ab 01.01.2019:

  • 5,75 % der Nettokartenumsätze je Vorstellung
    Umsatz aus dem Kartenverkauf netto: Kartenpreis exklusive Umsatzsteuer, Vorverkaufs- und Systemgebühren) ohne Berücksichtigung der nicht im Unternehmensverbund anfallenden Vertriebsprovisionen. Sofern im Eintrittsgeld ein Menü- bzw. Buffetanteil inkludiert ist (Arrangement-Preis), wird der Anteil für das Menü- bzw. Buffet mit den tatsächlichen Kosten in Abzug gebracht, sofern diese in geeigneter und nachprüfbarer Form belegt werden).
  • Als Mindestsatz gilt je Veranstaltung:
    Bis zu 150 Personen je Vorstellung: 24,00 Euro (netto)
    Je weitere 150 Personen: 24,00 Euro (netto)
  • Jahrespauschalvertrag:
    Bis 10 Veranstaltungen: Kein Nachlass
    Bis 30 Veranstaltungen: 10% Nachlass, gerechnet ab der 11. Veranstaltung
    Ab der 31. Veranstaltung: 14,5 % Nachlass, gerechnet ab der 31. Veranstaltung
    Die zeitlich im Kalenderjahr zuerst durchgeführte Veranstaltung gilt als erste Veranstaltung im Sinne obiger Aufstellung. Die Nachlässe werden in der Reihenfolge der Durchführung der Veranstaltungen eingeräumt.

Der Vergütungssatz Varieté gilt für Musikaufführungen bei Verietéveranstaltungen.

GEMA Vergütungssatz V

Varieté

bis 31.12.2018:

gema_tarif_v_bis31122018

ab 01.01.2019:

gema_tarif_v_ab01012019

https://www.gema.de/de/musiknutzer/tarifuebersicht/tarif-v