GEMA-Tarif VR-Ö Zusammenfassung

In 4 Tagen tritt der Vervielfältigungs-Tarif in Kraft
Mittlerweile wurde der Vergütungssatz VR-Ö auch im Bundesanzeiger veröffentlich (am 27.03.2013). Der Tarif VR-Ö regelt die Vervielfältigung von Musikwerken zur öffentlichen Wiedergabe und tritt am 01.04.2013 in Kraft.

– Der Tarif gilt für alle, die bis jetzt eine Lizenz mit Vervielfältigungsrecht hatten: also auch für Einzelhändler, Gastronomie mit Hintergrundmusik, Fitnessstudios, etc.

Alle Mitglieder von Gesamtvertragspartnern der GEMA (also auch der Bund der Gemazahler e. V.) erhalten einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20%.

– Die Vergütung beträgt 13 Ct. je Musikwerk, das zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe vervielfältigt wird. Vervielfältigungen (Kopien), die einmal ordnungsgemäß lizenziert wurden, können zeitlich unbegrenzt für die öffentliche Wiedergabe genutzt werden.

– Der DJ oder Veranstalter darf der GEMA keine Titelliste seiner Vervielfältigungen einreichen. Die GEMA verteilt die Einnahmen aus dem VR-Ö im Bereich der Discotheken nach dem Monitoring-Verfahren, das aus Sicht der GEMA(-Mitglieder) auch leistungsgereicht sein soll. Lt. GEMA ist die Einreichung von Playlists nach dem Wahrnehmungsgesetz lediglich bei Live-Musik vorgesehen und nicht bei von Tonträgern gespielter Musik.

– Die DJs bzw. Veranstalter können sich bei jeder zuständigen GEMA-Bezirksdirektion anmelden. Ein Fragebogen zur Anmeldung wurde von der GEMA online gestellt. Anhand dieses Fragebogens ist noch keine Lizenz geschlossen. Der Fragebogen stellt lediglich eine Auskunft des DJs/Veranstalters an die GEMA dar. Die GEMA übernimmt die Daten aus dem Fragebogen und übersendet demjenigen, der den Fragebogen ausgefüllt hat, ein Lizenzangebot. Diesem Lizenzangebot liegen die AGBs und meist auch ein Rückumschlag bei. Erst wenn dieses Lizenzangebot unterschrieben und an die GEMA zurückgeschickt wurde, ist der Vertrag gültig.

– Zur Lizenzierungsgebühr der GEMA kommt noch ein Aufschlag der GVL, der bis zum 31.03.2013 bei 20%, bzw. 26% (in Diskotheken) liegt/lag. Die Höhe ist noch unklar.

– Der vertragliche Regelung des VR-Ö gilt bis zum 31.12.2015.

Die GEMA hat auf Ihrer Internetseite mehrere FAQ’s zu diesem Thema zusammengefasst (FAQ Teil 1, FAQ Teil 2) und ein Infoblatt für DJs hinterlegt. Hier noch einmal alle Dokumente und Links zum Vergütungssatz VR-Ö.

Dateien:
GEMA_Information_discjockeys20130321_01.pdf
20130315tarif_vr_oeab_01042013_03.pdf
GEMAfaq_vroe20130328Teil1.pdf
GEMAfaq_vroe_20130328teil_2.pdf
GEMAfragebogen_discjockeys.pdf

Links:
www.gema.de/vroe
www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet