GEMA Tarifreform 2014

Neue Tarife gelten ab 01.01.2014

Heute, am 11.12.2013, veröffentlicht die GEMA eine Pressemitteilung zur neuen GEMA-Tarifreform 2014. Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. haben sich geeinigt. Der unterzeichnete Gesamtvertrag regelt die urheberrechtliche Vergütung für die Nutzung des GEMA-Repertoires bei Einzelveranstaltungen mit Livemusik und/oder Tonträgerwiedergabe, sowie in Musikkneipen und/oder Diskotheken und Clubs. Die neuen Tarife gelten ab dem 01.01.2014.

Der Gesamtvertrag regelt die Lizenzvergütung der Urheber und deren Verleger für die Nutzung ihres musikalischen Repertoires in künftig vier Tarifen:

Einzelveranstaltungen mit Livemusik (U-V)
Einzelveranstaltungen mit Tonträgerwiedergabe (M-V)
Musiknutzung im Bereich von Musikkneipen (M-CD II1)
Musiknutzung im Bereich von von Clubs und Diskotheken (M-CD II2)
Die neu vereinbarte Tarifstruktur misst sich an der Größe der Veranstaltungsfläche und dem Eintrittsgeld.

Konzertveranstaltungen sind von der GEMA-Tarifreform 2014 nicht betroffen. Für sie gilt weiterhin der Tarif U-K.

Dateien:
PM_Tarifreform_111213
FAQ_Tarifreform_2014
Links:
www.gema.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/article/einigung-ueber-tarife-im-veranstaltungsbereich-erzielt-gema-und-bundesvereinigung-der-musikveransta.html
www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarifrechner_uv_mv/tarif_m_cd.pdf
www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarifrechner_uv_mv/tarif_uv.pdf
www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarifrechner_uv_mv/tarif_mv.pdf
www.gema.de/veranstaltungstarife