GEMA Vergütungssatz für Abschlussveranstaltungen von Tanzschulkursen

U-V-KS für Tanzschulkurs-Abschlussbälle
Die Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern in Abschlussveranstaltungen von Tanzschulen ist im GEMA Vergütungssatz U-V-KS geregelt. Dieser Tarif gilt seit dem 01.01.2014 und befindet sich in der Einführungsphase.

Die Vergütung für Abschlussveranstaltungen von Tanzschulkursen/Tanzabschlussbällen, beträgt für die Zeit der Einführung:
– im Jahr 2014 = 5,4 %
– im Jahr 2015 = 6,2 %
– im Jahr 2016 = 7,0 %
der jeweiligen Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten oder sonstigen Entgelten, die durch die Veranstaltung erzielt werden.

Links:
www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_u_v_ks.pdf