Internet-Provider müssen IP-Adressen herausgeben

Bundesgerichtshof erleichtert Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet

Es ist ein großer Erfolg für die Rechteinhaber: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Internet-Provider zukünftig in aller Regel die IP-Adressen von Nutzern mitteilen, die Musikstücke unberechtigt in Online-Tauschbörsen eingestellt haben. Die Richter des BGH stellten klar, dass es keine Rolle spielt, ob das Einstellen der Musik einen kommerziellen Hintergrund hat oder nicht. Bislang war die Weitergabe der IP-Adressen nur dann möglich, wenn die Musikpiraterie gewerblich ausgelegt war.

Der BGH begründete seine Entscheidung (Az.: I ZB 80/11) damit, dass der Rechteinhaber „faktisch schutzlos gestellt“ sei, wenn er in solchen Fällen keine Auskunft über die Identität der Musikpiraten erhält.

Der Hintergrund des Falles:
Der BGH hat mit seinem Urteil dem Antrag eines Musikvertriebsunternehmens stattgegeben, das im Auftrag der Naidoo Records GmbH die Rechte an Musikstücken des Künstlers Xavier Naidoo wahrnimmt. Das beauftragte Unternehmen hatte im September des vergangenen Jahres IP-Adressen von Nutzern ermittelt, die – offensichtlich unberechtigt – Titel des Xavier Naidoo-Albums „Alles kann besser werden“ über eine Tauschbörse im Internet zum Download angeboten hatten.

Informationen über die zu den IP-Adressen gehörenden Personen wurden dem Unternehmen jedoch zunächst vom Provider verweigert. Die angerufenen Vorinstanzen hatten eine entsprechende Klage mit Hinweis auf die nicht-gewerbliche Natur der Rechtsverletzung abgelehnt. Diese Einschätzung hat der BGH mit seinem Urteil nun aber aufgehoben. In der Begründung heißt es dazu: „Ein solcher Antrag […] ist unter Abwägung der betroffenen Rechte des Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel ohne weiteres begründet.“

Links:
www.gema.de/nl/092012/recht-politik/provider-muessen-ip-adressen-herausgeben.html
juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py