Physiotherapieeinrichtungen müssen Ihre Musiknutzungen bei der GEMA anmelden

Urteil vom 31.05.2016 des EuGH
Mit Urteil vom 31.05.2016 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass Musiknutzungen in Physiotherapieeinrichtungen öffentlich und damit lizenzpflichtig sind (Rechtssache C-117/15). Die Ausstrahlung in Warte- und Trainingsräumen stelle unabhängig von der verwendeten Wiedergabetechnologie eine öffentliche Wiedergabe dar, so der Europäische Gerichtshof. Die rechtliche Situation sei mit Kureinrichtungen und Hotels vergleichbar.

In seiner Urteilsbegründung wies das Gericht wiederholt darauf hin, dass ein Erwerbszweck keine Voraussetzung für die Feststellung der Öffentlichkeit sein muss, ebenso wenig stehe der Annahme von Öffentlichkeit entgegen, dass Patienten vorab einen Termin in der Praxis vereinbaren. Sobald eine Musiknutzung öffentlich ist, haben Urheber einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. (Quelle: GEMA)

Dateien:
GEMA_Physiotherapieeinrichtungen
Links:
www.gema.de/aktuelles/physiotherapieeinrichtungen_muessen_fuer_musiknutzungen_zahlen/