GEMA Nachberechnung wegen nicht eingereichter Musikfolgen
Nachberechnungen für das Jahr 2013 Sehr geehrte Mitglieder, in unseren Willkommens-Schreiben weisen wir Sie von Beginn Ihrer Mitgliedschaft darauf hin, dass Sie bei Veranstaltungen mit Live-Musik dazu verpflichtet sind, eine Musikfolge an die GEMA zu senden. Geschieht dies nicht: entfällt die Hälfte (also 10 %) des Gesamtvertragspartnernachlasses. Die GEMA wird diese Nachberechnung für Veranstaltungen aus […]