Tarifeinigung zwischen GEMA und Bundesvereinigung der Musikveranstalter

Hintergrundmusik in Gastronomie und Handel
Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) erzielten Ende Dezember 2015 eine Tarifvereinbarung über die strukturelle Veränderung und die Höhe der Vergütungssätze im Bereich der Tonträger- und Hörfunkwiedergabe in der Gastronomie und im Handel. Die neuen Vergütungssätze werden seit dem 01.01.2016 schrittweise bis zum Jahr 2019 eingeführt.

Für alle weiteren Tarife, die mit dem BVMV verhandelt werden, wurde für das Jahr 2016 eine Anpassung der Vergütung in Höhe von 1,3% vereinbart. Diese Tarife sind: FS, BT, WR-S1, VR-W I, U-T, WR-N und S-TV.

Dateien:
2016_01_12_GEMA_HGM_Gastronomie_und_Handel