VR-Ö, Discjockey-Tarif, lässt noch viele Fragen offen

In 4 Wochen soll der DJ-Tarif starten
Zum 01.04.2013 möchte die GEMA den Tarif VR-Ö in angepasster Form einführen.
Die Vervielfältigungsrechte (auch Laptopzuschlag genannt) werden ab diesem Datum nicht mehr pauschal je Veranstaltung erhoben. Der bisherige Zuschlagstarif VR-T-G wird also durch VR-Ö abgelöst.

Künftig soll eine Lizenzvergütung in Höhe von 13 Cent pro vervielfältigtem Titel erhoben werden. Die Lizenz ist von demjenigen zu erwerben, der die Vervielfältigung vornimmt. Das kann der Discjockey, aber auch der Veranstalter sein.

Noch steht die GEMA in Verhandlungen mit Berufsverbänden.
Der Vergütungssatz VR-Ö wurde noch nicht in angepasster Form veröffentlicht – soll aber in 4 Wochen starten. DJ’s und Veranstalter sind verunsichert. Viele Fragen sind noch offen: „was ist mit Systemsicherungen?“, „was ist mit Bemusterung?, „wann ist ein Titel eine Vervielfältigung?“, „wie läuft die Lizenierung?“, etc.
Zu jeder Frage entstehen weitere Fragen.

Wir möchten, dass die Details zum DJ-Tarif VR-Ö zeitnah veröffentlicht werden um eventuelle Nachverhandlungen mit den Berufsverbänden zu gewährleisten.

Information aus facebook – GEMAdialog vom 20.02.2013

FAQs zum Tarif VR-Ö

Zum Tarif wurden uns einige Fragen gestellt.
Wir haben die Userfragen gesammelt und daraus FAQs zu Thema erstellt. Danke an dieser Stelle an alle Beteiligten.
1. Die Vergütungssätze VR-Ö treten ab 1.4. 2013 in Kraft. Ab wann tritt die GEMA mit den DJs in Kontakt?
Die Vergütungssätze VR-Ö sind bisher noch nicht gesamtvertraglich mit der BVMV vereinbart, somit können wir auch noch keinen Kontakt zu den DJs aufnehmen. Wir stehen aber in engen Verhandlungsgesprächen und sind hier optimistisch.
2. Wie erfolgt die Lizenzierung unter VR-Ö?
Sobald die Vergütungssätze gesamtvertraglich vereinbart sind, wird die GEMA Kontakt mit den DJs aufnehmen (wir erhoffen uns für diesen Fall auch eine Verbandsunterstützung) und werden umfassend über die Lizenzierungsmöglichkeiten, Vergütungen etc. informieren. Anschließend erwarten wir ein entsprechendes Feedback, das dann zu einem entsprechenden Lizenzangebot (Lizenzvertrag oder Lizenzrechnung) führt. Wir gehen dabei davon aus, dass ein vereinfachtes Verfahren in Form jährlicher Pauschalzahlung auf Basis von 0,13 EUR je Vervielfältigungsstück/Werk eingeführt wird.
3. Wie sollen DJs lizenzieren, wenn man die Playlist nicht im Vorfeld erstellen kann?
Bei der Lizenzierung der Vervielfältigungsrechte nach den Vergütungssätzen VR-Ö geht es letztlich nicht darum, was der DJ auflegt, sondern welche und wie viele Werke er zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe (unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung) vervielfältigt hat. Die Wiedergabe und die Vervielfältigung sind also voneinander zu trennen.4. Wie werden Ersatzkopien bewertet, die für die Arbeit eines DJs zwingend erforderlich sind?Eine Sicherungskopie auf einem externen Datenträger ist nicht lizenzierungspflichtig, solange sie nicht zur weiteren Verwendung, z.B. zur öffentlichen Wiedergabe, verwendet wird.
5. Müssen DJs künftig Titel + Interpret im Voraus angeben, oder reicht es nur die Anzahl Tracks zu lizenzieren?
Derzeit reicht es aus, lediglich die Anzahl der vervielfältigten Werke mitzuteilen.
6. Müssen sich DJs bei der GEMA registrieren, damit die Lizenzierung korrekt durchgeführt werden kann?
Die DJs werden bei der GEMA, wie andere Musiknutzer auch, als Kunden geführt und erhalten für die Inanspruchnahme der GEMA zustehenden Nutzungsrechte (hier: des Vervielfältigungsrechts) eine entsprechende Vergütungsrechnung.
7. Wie ist das bei der Anschaffung eines neuen Laptops?
Müssen wir alles lizenzierte wieder neu lizenzieren?Ein bereits für die Vervielfältigung lizenziertes Vervielfältigungsstück/Werk muss nicht erneut lizenziert werden, wenn es auf einem anderen Datenträger kopiert wird – sofern die bisherigen Vervielfältigungsstücke/Werke nicht weiter zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.
8. Wie kontrolliert die GEMA die Lizenzierung?
Nachdem es auch Aufgabe der GEMA ist, Urheberrechtsverletzungen nachzugehen, werden wir auch für diesen Nutzungsbereich ein Szenario entwickeln, um Urheberrechtsverletzungen festzustellen.
GEMAdialog

Links:
www.zeit.de/digital/internet/2013-02/gema-lizenz-djs-musik
www.gema.de/de/presse/pressemitteilungen/presse-details/article/tarifreform-gema-und-bundesvereinigung-der-musikveranstalter-einigen-sich-auf-uebergangsloesung-fue.html