Weiterhin einheitliche Lizenzierungsbedingungen für Tonträger in Europa

BIEM und IFPI unterschreiben Vertrag
Die internationale Dachorganisation für Verwertungsgesellschaften zur Lizenzierung von physischen Tonträgern (BIEM) hat mit dem Weltverband der Phonoindustrie (IFPI) erneut einen Standardvertrag für einheitliche Rahmenbedingungen zur Lizenzierung von physischen Tonträgern in Europa geschlossen. Der letzte Vertrag war bereits seit Längerem ausgelaufen.

„Mit der Unterzeichnung des neuen Vertrags konnten wir die Grundlagen für die Lizenzierung von Tonträgern in Europa wieder einheitlich vereinbaren. Durch klare internationale Strukturen können wir auch künftig die Vergütungen für unsere Urheber sicherstellen“, sagte Georg Oeller (GEMA-Vorstandsmitglied und Präsident des BIEM).

Die IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) ist der Weltverband der Phonoindustrie, vertritt 1300 Mitglieder in 66 Ländern und angeschlossene Verbände in 55 Ländern.

Das BIEM wurde 1929 gegründet und repräsentiert 52 Verwertungsgesellschaften für mechanische Vervielfältigungsrechte in insgesamt 56 Ländern. (http://www.biem.org/) Das BIEM befasst sich ausschließlich mit den Rechten für die physische Vervielfältigung von Tonträgern und Bildtonträgern. Eine seiner Hauptaufgaben besteht darin, mit der IFPI die Rahmenbedingungen für die Lizenzierung von physischen Tonträgern zu verhandeln und in einem internationalen Vertrag zu vereinbaren – dem BIEM-IFPI-Standardvertrag. Dieser wiederum bildet die Grundlage für die nationalen Verträge in allen BIEM-Mitgliedsländern.

Aufgabe des BIEM und der im BIEM organisierten Verwertungsgesellschaften ist es, die Entwicklungen auf dem physischen Markt zu begleiten und die Veränderungen so zu gestalten, dass sie für die Urheber verträglich sind.

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