Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) haben gemeinsam mit

  • dem Deutschen Städtetag,
  • dem Deutschen Landkreistag,
  • dem Deutschen Städte- und Gemeindebund,
  • der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd) sowie
  • dem Deutschen Schaustellerbund

einen neuen Tarif für Musik auf Weihnachtsmärkten vereinbart.

Wichtigste Änderungen:
  • Die Gebühren für öffentliche Musik auf Weihnachtsmärkten sinken lt. GEMA um 35 %.
  • Der Tarif gilt ab der Weihnachtssaison 2025.
  • Er läuft zunächst in einer vierjährigen Test- und Evaluationsphase.
Warum lt. GEMA ein neuer Tarif nötig war:

Weihnachtsmärkte haben sich in den letzten Jahren stark verändert:

  • Sie unterscheiden sich in Dauer und Öffnungszeiten.
  • Sie bieten heute vielfältige Musikprogramme, von Bühnenauftritten über Hintergrundmusik bis zu Chorauftritten.

Der neue Tarif berücksichtigt diesen Wandel und soll zeigen, ob dieser Tarif langfristig für die Veranstalter und auch die GEMA-Mitglieder im Bezug auf eine angemessene Entlohnung passt. Die Regelung gilt bis einschließlich der Saison 2028/2029.

Der GEMA Tarif WM-T (Version 1) gilt für:
  • Weihnachtsmärkte, Adventsmärkte und ähnliche saisonale Veranstaltungen mit vorwiegend weihnachtlichem Charakter, bei denen Programmpunkte mit Musik vorkommen, die innerhalb des Zeitraumes von 15.11.2025 bis 10.01.2026 stattfinden. – ausschließlich für die oben genannten Veranstaltungen, wenn sie im Freien, öffentlich zugänglich und ohne Eintrittsgeld oder sonstigen Kostenbeitrag stattfinden.
  • auch für die zusätzliche Hintergrundmusiknutzung mittels Tonträger oder Hörfunk. Veranstaltungstage, an denen keine andere Musiknutzung auf dem Weihnachtsmarkt stattfinden, sind über die Tarifposition M-U II. 5 nach Anzahl der Lautsprecher bzw. bei Radiowiedergabe R. II. 2.6 nach der Fläche zu lizenzieren.

GEMA-Tarif WM-T (Version 1) für den Zeitraum: 15.11.2025 bis 10.01.2026:
https://www.gema.de/documents/d/guest/tarif_wm_t_version1-pdf

tarif_wm_t_version1

Die Anmeldung von Weihnachtsmärkten im GEMA Onlineportal ist ab Ende September 2025 möglich. Als Mitglied im Bund der Gemazahler e. V. unterstützen wir Sie natürlich bei diesem Prozess. Rufen Sie uns gerne zu den Telefonzeiten an.

Information der GEMA finden Sie hier:
https://www.gema.de/de/aktuelles/tarifinformation-weihnachtsmaerkte
Pressemitteilung der GEMA zum Weihnachtsmarkt-Tarif vom 23.09.2025:
https://www.gema.de/de/w/gema-bvmv-einigung-weihnachtsmarkttarif

Werden Sie jetzt Mitglied im Bund der Gemazahler e. V. um auf diese Vergütungssätze einen Nachlass zu bekommen und kompetente Unterstützung zu erhalten:
https://www.gemazahler.de/ueber-uns/mitglied-werden/

Verfasserin: Paula, 24.09.2025