Details zu unseren Leistungen

„Alles im Leben hat seinen Preis; auch Dinge, von denen man sich einbildet, man kriegt sie geschenkt. “
Theodor Fontane, deutscher Schriftsteller

Jeder, der Musik aus dem GEMA-Repertoire öffentlich nutzt, muss diese Wiedergabe bei der GEMA anmelden.
Eine öffentliche Wiedergabe liegt beispielsweise vor:

  • bei Musikwiedergabe in einer Gaststätte, einer Bar, einer Diskothek, einem Hotel, einer Boutique, einem Friseur, einem Kosmetikstudio, etc.
  • bei Musikwiedergabe auf einer öffentliche zugänglichen Veranstaltung unabhängig davon ob live oder vom Tonträger gespielt wird, etc.

Es gibt noch viele weiter Formen der „öffentlichen Wahrnehmung“ und für den Musiknutzer ist es oft schwierig, hier den richtigen Tarif für sich zu finden.

Warum Musik nutzen?

Es ist erwiesen, dass Musik den Kunden beeinflusst und den Umsatz steigert.

Musik kann die akustische Visitenkarte Ihres Unternehmens sein. Allerdings sollte die Musik zu Ihnen, zu Ihrem Unternehmen und zu Ihrem Konzept passen. Eine Diskothek oder eine Musikkneipe wird ohne Musik nicht funktionieren. Ein Speiselokal oder Friseur dagegen schon. Aber auch in einem Betrieb, in dem die Musik nicht im Vordergrund steht, sondern die Dienstleistung, das Essen oder die Ware – auch dort ist Musik wichtig um eine angenehme Atmosphäre zu schaffen oder Wartezeiten zu verkürzen. Stellen Sie sich ein Einkaufszentrum ohne Musik vor!; ein Restaurant, in dem man am Nachbartisch mithören kann!; einen Friseursalon, den nur ein laufender Fön beschallt!; oder ein Fitnessstudio, in dem man monoton Eisen stemmt! Ein Tanzkurs ohne Musik ist bestimmt auch eine tolle Sache….

Würden Sie sich nicht über einen Pianospieler in einer Bar freuen?; über einen Hausball in Ihrem Lieblingslokal?; über ein Livekonzert in der Musikkneipe um die Ecke?; oder einem Musikantentreffen auf einer offenen Bühne?

Vermutlich würden wir uns alle über ein wenig Musik, eine angenehme Atmosphäre oder eine musikalische Überraschung freuen.

Oft beginnt die Frage schon bei der Musikquelle:

Wollen Sie einen Fernseher aufstellen? Möchten Sie mit Radio oder Tonträger Ihre öffentlichen Flächen beschallen? Oder jungen Musikern eine offene Bühne bereitstellen? usw.

Profitieren Sie als Mitglied beim Bund der Gemazahler e. V. von unserer langjährigen GEMA-Erfahrung. Werden Sie jetzt Mitglied.

Vorteile durch Ihre Mitgliedschaft!

Gemagebühren sparen

Sparen

  • Mindestens 20 % Gema sparen
  • Durch Vertrags- und Rechnungsprüfung, bzw. –reklamation weitere Einsparungen möglich
  • Durch die richtige Tarifwahl bares Geld sparen. Oft ist viel mehr drin als die 20 % Rabatt, die Sie mit Ihrer Mitgliedschaft erhalten
  • GEMA-Rabatt gültig für bis zu 5 Betriebsstätten einer Firma mit nur einer BdG-Mitgliedschaft
Beratung zu Fragen rund um die Gema

Unser Service

  • Überprüfung Ihrer GEMA-Rechnung und bestehenden GEMA-Verträge
  • Vorabkalkulation der GEMA-Gebühren Ihrer Veranstaltung oder Ihres Betriebes
  • Beratung bei der Auswahl des richtigen GEMA-Tarifs
  • Hilfestellung bei der Auswahl der optimalen Musikquelle (Livemusik, Radio, Webradio, Streamingdienste, CD, mp3, Fernseher, etc.)
  • Verständliche Infos zu den Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, VG Wort, VG Media, ZWF)
Mediation bei Streifall mit der Gema

Mediation

Angebot der Mediation zwischen unseren Mitgliedern und der GEMA

Sollten auch Sie Musik öffentlich nutzen und dadurch mit der GEMA konfrontiert sein, dann sind Sie bei uns richtig: Kontaktieren Sie uns!

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