Musikfolgen (Setlisten) für Veranstaltungen mit Live-Musik im Jahr 2025 bitte bis zum 20.03.2026 bei der GEMA einreichen.
Die GEMA informierte uns, dass von unseren Verbandsmitgliedern noch zahlreiche Musikfolgen (Setlisten) für Veranstaltungen, die im Jahr 2025 stattgefunden haben, keine Musikfolgen eingereicht worden sind. Bitte holen Sie das bis spätestens 20.03.2026 nach. Gerne helfen wir Ihnen bei der Erfassung der Musikfolgen im GEMA-Onlineportal. Rufen Sie uns gerne zu den Telefonzeiten an.
Liegt für eine Veranstaltung keine Musikfolge vor, kann die GEMA eine Nachberechnung in Höhe von 10% des Regelvergütungssatzes fordern. Um diese zusätzlichen Kosten zu vermeiden erfassen Sie bitte die Musikfolgen bis zum 20.03.2026.
Praxis-Tipp: Einreichung durch die Musikerinnen und Musiker
Über die Veranstaltungsübersicht können Veranstalter einen Einreichlink per Email anfordern und diesen mit bereits vorausgefüllten Daten direkt an die Musikerinnen und Musiker weiterleiten. Sobald die Musikfolge eingereicht wurde, erhält der Veranstalter automatisch eine Bestätigung.
Als Mitglied im Bund der Gemazahler e. V. unterstützen wir Sie bei diesen Aufgaben/Pflichten.
https://www.gemazahler.de/ueber-uns/mitglied-werden/
Verfasserin: Paula, 02.03.2026
