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BGH bestätigt Lizenzpflicht bei Kabelweiterleitung von Rundfunksendungen in Patientenzimmer

Am 11.01.2018 bestätigte der BGH in seinem Urteil (Aktenzeichen I ZR 85/17), dass die Kabelweiterleitung von Hörfunk- und Fernsehsignalen auf 49 Patientenzimmer eines Krankenhauses lizenzierungspflichtig sind. Das Klinikum hatte den mit der GEMA abgeschlossenen Vertrag gekündigt und in seiner Begründung auf aktuelle Urteile es EuGH und des BGH verwiesen, wonach Musikwiedergaben in Zahnarztpraxen nicht öffentlich […]