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5 Suchergebnisse für:

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YouTube haftet für Urheberrechtsverletzungen

Hanseatisches Oberlandesgericht bestätigt Urteil Das OLG in Hamburg urteilte am 01.07.2015, dass YouTube für die auf seiner Plattform von Dritten bereitgestellten Inhalte als Störer haftet. Die Verantwortung YouTubes im Rahmen der Störerhaftung wurde damit in zweiter Instanz bestätigt. Erhält YouTube einen Hinweis auf Rechtsverletzungen, hat YouTube zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, rechtlich geschützte Werke auf ihrer […]

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GEMA gewinnt Rechtsstreit gegen Rapidshare

BGH weist Revision von Rapidshare zurück Das Urteil vom März 2012 des Hamburger OLG wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt: Der Filehoster Rapidshare muss künftig verhindern, dass illegale Inhalte auf die Plattform hoch-/runtergeladen werden. Rapidshare bleibt untersagt, seinen Nutzern Musikwerke aus dem GEMA-Repertoire zur Verfügung zu stellen. Dateien: PM_BGH_RapidShare Links: www.gema.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/article/gema-bundesgerichtshof-bestaetigt-urteil-gegen-rapidshare.html www.golem.de/news/urheberrecht-rapidshare-verliert-gegen-buchhandel-und-gema-1308-101016.html www.gulli.com/news/22200-bgh-rapidshare-unterliegt-im-rechtsstreit-gegen-die-gema-2013-08-17

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Status GEMA versus YouTube

GEMA reicht Anträge bei Schiedsstelle ein Laut der Pressemitteilung der GEMA vom 10.01.2013 sind die Verhandlungen zwischen YouTube und der GEMA vorerst gescheitert. Nun ist der nächste vorgesehenen gesetzliche Weg ein neutrales Schiedsverfahren, welches die GEMA nun eingeleitet hat. Hier werden die Vergütungsansprüche der GEMA gegenüber YouTube neutral von der Schiedsstelle (Deutsches Patent- und Markenamt) […]

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GEMA kassiert NICHT für’s Singen bei St. Martins-Umzügen

Alle Jahre wieder: die GEMA und die St. Martins-Umzüge (Quelle: GEMA-Newsletter) Das Thema Notenkopien in vorschulischen Einrichtungen sorgte auch in diesem Jahr wieder für Schlagzeilen. Leider wurde oftmals wieder irreführend berichtet, die VG Musikedition und die GEMA würden hohe Tantiemenbeträge für das Singen in Kindergärten verlangen oder gar das Singen, z.B. anlässlich der bevorstehenden St. […]

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Gericht bestätigt GEMA-Vermutung

Wenn die echten Namen nicht verraten werden, muss für Musik von Künstlern unter Pseudonym an die GEMA gezahlt werden Die GEMA kann für ein unter Pseudonymen veröffentlichtes Musikstück Gebühren verlangen. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main am 27.08.2012. Das Amtsgericht hat den Verein Musikpiraten dazu verurteilt, der GEMA für ein unter Creative-Commons-Lizenz veröffentlichtes Musikstück […]