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Urteil: GEMA ist nicht berechtigt Gebühren an Verlage auszuschütten

Nach dem BGH Urteil in der Sache Vogel./. VG Wort folgt nun das Berliner Kammergericht dem BGH bzgl. Verlegeranteilen von Wahrnehmungsgesellschaften. Die GEMA ist demnach nicht berechtigt, aus den dem Urheber zustehenden Vergütungen die Verlegeranteile in Abzug zu bringen. Das Berliner Kammergericht gab heute (Montag, den 14. November 2016) dem Musiker Bruno Gert Kramm im […]