Aus GEMA 2013 wird GEMA 2014

Seit dem 20. Dezember 2012 ist klar, dass die geplante GEMA Tarifreform 2013 in der von der GEMA veröffentlichten Form nicht am 01.04.2013 startet.
Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. (BVMV) haben sich mit der GEMA auf eine Übergangslösung für das Jahr 2013 geeinigt. Des Weiteren werden mit der Bundesvereinigung sofort nach Vorliegen des Einigungsvorschlags der Schiedsstelle Verhandlungen aufgenommen, um auf Basis des Einigungsvorschlags zu einer Tarifvereinbarung für 2014 und die Folgejahre zu kommen.

Update 18.04.2013: Mittlerweile liegt der Schlichtungsvorschlag des DPMA vor. Lesen Sie hier... weiter >>

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Hier die GEMA-Änderungen für das Jahr 2013 auf einen Blick:

  1. Lineare Tariferhöhung
    Die Tarife außerhalb der von der Linearisierung betroffenen Vergütungssätze werden zum 01.01.2013 um 2,2 % erhöht (z. B. Hintergrundmusik)
  2. Außerordentliche Tariferhöhung im Veranstaltungsbereich
    Die von der Tarif-Linearisierung betroffenen Vergütungssätze werden zum 01.01.2013 um 5 % erhöht. Dies betrifft die Vergütungssätze U-VK I, U, U-T, U-ST, WR-VR-B 1, VK I, M-U I, M-U III 1 b, M-U III 1 c und WR-N.
    Die Vergütungssätze U-WK werden mit dem Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e. V. innerhalb der Vergütungssätze U-K vereinbart und sehen (wie bisher) eine Vergütung von jeweils 10 % je angefangene 5 Musikminuten vor, gekoppelt an die jeweilige Vergütung aus U-K.
  3. Zusätzliche Tariferhöhung im Bereich Diskotheken
    Die Vergütungssätze M-U III 1 c werden zum 01.04.2013 zusätzlich um weitere 10 % erhöht.
  4. Vervielfältigungsrechte
    Der Zuschlagstarif VR-T-G für Vervielfältigungsrechte wird zum 01.04.2013 durch den Vergütungssatz VR-Ö abgelöst. Hierzu wird der Tarif VR-Ö um eine pauschalierte Vergütung für Vervielfältigungen bei Veranstaltungen erweitert.

Stand: 28.12.2012