Tanzschulen & Pole Dance

„Alles im Leben hat seinen Preis; auch Dinge, von denen man sich einbildet, man kriegt sie geschenkt. „
Theodor Fontane, deutscher Schriftsteller

Jeder, der Musik aus dem GEMA-Repertoire öffentlich nutzt, muss diese Wiedergabe vorab bei der GEMA anmelden. So auch Tanzschulen, Pole Dance Studios, Kursanbieter oder freie Tanzlehrer u. ä.

  • Sie bieten regelmäßig wiederkehrende Kurse an?
  • Oder Kurse mit festem Beginn- und Enddatum?
  • Einzelstunden?
  • Sie sind Anbieter von Fitnesskursen in Fitnessstudios?
  • Enden Ihre Kurse mit einem Abschlussball? etc.

Die GEMA führt zwei unterschiedliche Tarife für die Wiedergabe von Werken in Tanzkursen. Der WR-KS Tarif gilt für die Nutzung von Werken in Tanzkursen außerhalb von Tanzschulen ohne eigene Räumlichkeiten.

Der Tarif WR-Tanz gilt für die Musiknutzung in Tanzkursen von Tanzschulen sowie in für Tanzkurse angemieteten Räumlichkeiten.

Werfen Sie auch gerne einen Blick auf unsere Details zur GEMA-Tarifänderung für Tanzschulen.

Die GEMA bietet Ihnen hierzu Informationen rund um die Nutzung von Werken in Tanzkursen.

Wir helfen Ihnen gerne bei der richtigen Tarifauswahl und Ihrer Anmeldung. Kontaktieren Sie uns!

Gemagebühren für Tanzschulen & Poledance

Als Mitglied in unserem Bund der Gemazahler bieten wir Ihnen selbstverständlich praktische Vorteile & Leistungen.

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