Zeichnung Gesichter GEMA Tarif-Frage

Details zur öffentlichen Musiknutzung

„Alles im Leben hat seinen Preis; auch Dinge, von denen man sich einbildet, man kriegt sie geschenkt. “
Theodor Fontane, deutscher Schriftsteller

Jeder, der Musik aus dem GEMA-Repertoire öffentlich nutzt, muss diese Wiedergabe bei der GEMA anmelden.
Eine öffentliche Wiedergabe liegt beispielsweise vor:

  • bei Musikwiedergabe in einer Gaststätte, einer Bar, einer Diskothek, einem Hotel, einer Boutique, einem Friseur, einem Kosmetikstudio, etc.
  • bei Musikwiedergabe auf einer öffentliche zugänglichen Veranstaltung unabhängig davon ob live oder vom Tonträger gespielt wird, etc.

Es gibt noch viele weiter Formen der „öffentlichen Wahrnehmung“ und für den Musiknutzer ist es oft schwierig, hier den richtigen Tarif für sich zu finden.

Warum Musik nutzen?

Es ist erwiesen, dass Musik den Kunden beeinflusst und den Umsatz steigert.

Musik kann die akustische Visitenkarte Ihres Unternehmens sein. Allerdings sollte die Musik zu Ihnen, zu Ihrem Unternehmen und zu Ihrem Konzept passen. Eine Diskothek oder eine Musikkneipe wird ohne Musik nicht funktionieren. Ein Speiselokal oder Friseur dagegen schon. Aber auch in einem Betrieb, in dem die Musik nicht im Vordergrund steht, sondern die Dienstleistung, das Essen oder die Ware – auch dort ist Musik wichtig um eine angenehme Atmosphäre zu schaffen oder Wartezeiten zu verkürzen. Stellen Sie sich ein Einkaufszentrum ohne Musik vor!; ein Restaurant, in dem man am Nachbartisch mithören kann!; einen Friseursalon, den nur ein laufender Fön beschallt!; oder ein Fitnessstudio, in dem man monoton Eisen stemmt! Ein Tanzkurs ohne Musik ist bestimmt auch eine tolle Sache….

Würden Sie sich nicht über einen Pianospieler in einer Bar freuen?; über einen Hausball in Ihrem Lieblingslokal?; über ein Livekonzert in der Musikkneipe um die Ecke?; oder einem Musikantentreffen auf einer offenen Bühne?

Vermutlich würden wir uns alle über ein wenig Musik, eine angenehme Atmosphäre oder eine musikalische Überraschung freuen.

Oft beginnt die Frage schon bei der Musikquelle:

Wollen Sie einen Fernseher aufstellen? Möchten Sie mit Radio oder Tonträger Ihre öffentlichen Flächen beschallen? Oder jungen Musikern eine offene Bühne bereitstellen? usw.

Profitieren Sie als Mitglied beim Bund der Gemazahler e. V. von unserer langjährigen GEMA-Erfahrung und unseren umfassenden Leistungen.

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