Bund Deutscher Karneval e. V. und GEMA regeln neue Tarifstruktur für Musik im Karneval

Die Tarifstruktur für Musik im Karneval haben die GEMA und der Bund Deutscher Karneval e. V. (BDK) neu geregelt und den auslaufenden Gesamtvertrag verlängert. Die neuen Regelungen treten ab 01. April 2019 in Kraft.

Die Tarifstruktur im Bereich „Karnevalistischer Tanz“ wird mit Beginn der neuen Karneval-Saison zum 01. April 2019 neu geregelt. Die Vergütungshöhe ist zukünftig unabhängig von der Art der Tanzgruppe und gilt jetzt gleichermaßen für Solisten, Tanzpaare, Tanzgruppen, Tanzcorps, Majorette und sonstige Gruppen des karnevalistischen Schautanzes. Die Vereinbarung umfasst neben den Trainings- und Übungsstunden auch Wettbewerbe und sonstige öffentliche Auftritte der Tanzgruppen. Diese Vereinbarung gilt für einen Zeitraum von 6 Jahren und bietet den Vereinen damit Planungssicherheit.

Es wird der auslaufende Gesamtvertrag zwischen dem BDK und der GEMA verlängert und somit die Zusammenarbeit für die nächste Karneval-Saison 01.04.2019 bis 31.03.2020 geregelt. Die Verbandsmitglieder des BDK erhalten einen Gesamtvertrag von 20 Prozent auf die Tarife der GEMA.

Der BUND DEUTSCHER KARNEVAL e. V., eine Vereinigung zur Pflege fastnachtlicher, Bräuche wurde am 24. Oktober 1953 im Kurfürstlichen Schloss zu Mainz gegründet. Der BDK steht für mehr als 2,6 Millionen Menschen, davon mehr als 700.000 Jugendliche, die in mehr als 5.300 Mitgliedsvereinen organisiert sind.

Tarifübersicht Karnevalisten 01.04.2018 bis 31.03.2019:

gema_karnevalisten bis 31_03_2018

GEMA Vergütungssatz WR-VR-K:

gema_tarif_wr_vr_k

Infos zum Bund Deutscher Karneval e. V.:

https://www.karnevaldeutschland.eu/