Zum 1. Januar 2026 passt die GEMA ihre Tarife an.
Tarife mit prozentualen Abgaben, die auf Eintrittsgelder oder ähnliche Entgelte erhoben werden, bleiben unverändert.
Die neuen Tarife können auf der Internetseite der GEMA bereits abgerufen werden.

Tarifblätter 2026 zum Download:

https://www.gema.de/de/musiknutzer/tarifuebersicht/tarife-2026

Die überarbeiteten Versionen der Tarife T-F für Kinobetriebe und Tarif T für Filmvorführungen werden auf dieser Seite der GEMA noch ergänzt.

Folgende Tarife werden 2026 zusammengeführt:

  • Tarif T-R = Tarif für regelmäßige Filmvorführungen/Tonfilmvorführungen, außer in Filmtheatern und in Videoeinzelkabinen, T-R-E = Tarif für regelmäßige Erotikfilmvorführungen, außer in Filmtheatern und in Videoeinzelkabinen und WR-S-E = Tarif für die Weiterleitung und Wiedergabe von Erotikfilmvorführungen in Videoeinzelkabinen
    Diese drei Tarife T-R, T-R-E und WR-S-E fallen zukünftig mit unter den Tarif T (dieser Tarif wird von der GEMA nachgereicht und sollte dann bei der Tarifübersicht 2026 zu finden sein).

Die Tarife V-BT-E, V-BT-G, T-R, T-R-E und WR-S-E, die ab 01.01.2026 in die Tarifen V-BT und T fallen, haben wir hier für Sie zusammengefasst:
tarif_v_bt_e_version17
tarif_v_bt_g_version15
tarif_t_r_version44
tarif_t_r_e_version20
tarif_wr_s_e_version24

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Verfasserin: Paula, 28.11.2025