GEMA einigt sich mit katholischer Kirche auf neue Pauschale

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und die GEMA haben sich auf eine Pauschale verständigt, mit der die Nutzung urheberrechtlich geschützte Werke der Musik abgegolten ist. Katholische Gemeinden und Einrichtungen müssen ihre Veranstaltungen ab sofort nicht mehr einzeln bei der GEMA anmelden.

Durch die Einigung zwischen GEMA und der Diözesen Deutschlands (VDD) tritt die frühere Pauschalregelung wieder in Kraft – allerdings zu angepassten Konditionen. Der Pauschalvertrag regelt die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke der Musik bei Konzerten und Aufführungen von Pfarreien, Gemeinden oder anderen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft.

Die Veranstaltungen mit Musik müssen ab sofort nicht mehr einzeln bei der GEMA angemeldet werden. Wie in der Vergangenheit müssen die Gemeinden die Konzerte melden und bei Livemusik eine Musikfolge einreichen. Die Regelung gilt rückwirkend zum 01. Januar 2018. Somit sind bereits durchgeführte und gemeldete Veranstaltungen nachträglich von der neuen pauschalen Regelung erfasst. Bereits gestellte Rechnungen werden von der GEMA storniert und bereits bezahlte Rechnungen werden zurückerstattet.
Der neu ausgehandelte Pauschalvertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren.

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