GEMA kündigt Verträge für die Musikwiedergaben in Kursen

Vergütungssatz WR-KS nicht mehr gültig
Seit Ende Mai 2015 versendet die GEMA Kündigungen der Lizenzen für die Musikwiedergabe in Kursen. Der Tarif WR-KS soll per 01.04.2015 vom Vergütungssatz WR-KS-F abgelöst werden. Betriebe, deren Lizenzen eine längere Laufzeit haben, werden zum Ende der Vertragszeitraumes gekündigt.

Der neue Tarif WR-KS-F wird sich an den Mitgliedsbeiträgen und der Anzahl der an einer Kursstunde teilnehmenden Mitglieder orientieren. Uns liegt der Tarif leider noch nicht vor und im Bundesanzeiger wurde dieser Tarif bis dato noch nicht veröffentlicht. Sobald uns der neue Vergütungssatz vorliegt informieren wir Sie hier.