GEMA: Neue Vergütungssätze für Fitness- und Gesundheitskurse

Tarif WR-KS-F
Die Vergütungssätze für Fitness- und Gesundheitskurse (WR-KS-F) stehen nun fest.

Der Tarif deckt für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Kursen in Fitness-, Wellness-Präventions- und Rehabilitationseinrichtungen u. ä. Betrieben ab.
Als Berechnungsgrundlage gelten die Kursstunden pro Monat, die Teilnehmer je Kursstunde und der monatliche Mitgliedsbeitrag. Eine Abrechnung mit 3,75% der tatsächlichen Bruttoumsätze ist nur noch über eine Angemessenheitsprüfung möglich und die GEMA gewährt hierauf keine Nachlässe (z. B. aus einer Gesamtvertragspartnermitgliedschaft) mehr.

Der Tarif WR-KS zählt nunmehr nur noch für Tanzkurse für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Pepertoires in zeitlich abgeschlossenen Kursen mit festgelegtem Anfangs- und Enddatum, z. B. in Kursen von Tanzschulen u. ä. Betrieben.

Unser Mitglieder können sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Sie erreichen uns Mo. bis Fr. von 9 bis 18 Uhr.

Dateien:

Verguetungssaetze_Tanzkurse__WR-KS__5__
Tarif_Fitness-_und_Gesundheitskurse__WR-KS-F___1_