GEMA Nothilfe Programm für Mitglieder und Kulanzregelungen für Kunden – Corona-Pandemie

Corona-Pandemie
Nothilfe Programm der GEMA – Corona-Pandemie

Die GEMA hat ein bis zu 40 Millionen Euro starkes Nothilfe-Programm für Ihre Mitglieder beschlossen und für Kunden greifen bei Ausfällen aufgrund der Corona-Pandemie flexible Kulanzregelungen. Die geplante Mitgliederversammlung (12. – 14. Mai 2020) wird auf den 29.09 – 01.10.2020 verschoben. Die Ausschüttungstermine für GEMA-Mitglieder im April und Juni 2020 sind gesichert.

„Die Corona-Pandemie ist für die gesamte Kreativwirtschaft verheerend“

sagt Vorstandsvorsitzender der GEMA, Dr. Harald Heker.

„Die GEMA wird alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um ihre existenziell gefährdeten Mitglieder bestmöglich zu unterstützen und die wirtschaftlich katastrophalen Auswirkungen für unsere Kunden abzufedern.“

Der Aufsichtsrat und der Vorstand der GEMA hat ein Nothilfe-Programm verabschiedet, mit dem schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfe geleistet wird. Die GEMA stellt in einem zweistufigen Programm finanzielle Hilfe von rund 40 Millionen Euro zur Verfügung:

Der „Schutzschirm LIVE“

Richtet sich vorrangig an Komponisten und Textdichter, die zugleich als Performer auftreten und aufgrund der Veranstaltungsausfälle in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Der „Corona-Hilfsfond“

Stellt finanzielle Übergangshilfen für individuelle Hartefälle im Rahmen der sozialen und kulturellen Förderung bereit.

Detaillierte Informationen zum Nothilfe-Programm der GEMA wird die GEMA im Laufe der kommenden Woche auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

Kulanzregelung für Veranstalter

Soweit es der GEMA im Rahmen ihres treuhänderischen Auftrags möglich ist, wird sie ihre Kunden bei der Lizenzierung von Musikveranstaltungen pragmatisch und flexibel unterstützen. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um die existenzgefährdenden Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern.

  • Die GEMA sichert außerdem die bevorstehenden Ausschüttungen zum 01.04.2020 und zum 01.06.2020 zu. Der Aufsichtsrat hat zudem beschlossen, dass die Hauptverteilung für das Geschäftsjahr 2019 in den Sparten U/DU, E/ED, M und BM in zwei Teilen zum 01.06.2020 und zum 01.11.2020 erfolgt.
  • Zum Gesundheitsschutz aller GEMA-Mitarbeiter gelten seit dem 16.03.2020 weitgehend Home Office-Regelungen. Die Anfragen von Mitgliedern und Kunden sollten daher bis auf weiteres direkt über das Onlineportal der GEMA oder per E-Mail an die GEMA gerichtet werden.
  • Die für den 12.05.2020 bis 14.05.2020 geplante Mitgliederversammlung in München wurde auf den 29.09.2020 bis 01.10.2020 verschoben.

Hier geht es zur Pressemitteilung der GEMA: 
Nothilfeprogramm Corona-Pandemie GEMA