GEMA Sondertarif Olympische Spiele 2012

Für die Zeit der Olympischen Spiele (27.07. bis 12.08.2012) und die vorangegangene Fußball EM bietet die GEMA einen Sondertarif

Für die Zeit der Olympischen Spiele (27.07. bis 12.08.2012) und die vorangegangene Fußball EM bietet die GEMA einen Sondertarif für Gastronomen, Einzelhändler und Interessenten, die eigens zu diesen sportlichen Anlässen einen Bildschirm oder eine Leinwand in ihren Gasträumen oder Läden aufstellen wollen. Der Gesamtbetrag für die Lizenzierung setzt sich aus den Tarifen der GEMA, der VG Wort und der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) zusammen.

Im anhängenden Tarifblatt „Vergütungssätze FS-EM-Olympia 2012“ der GEMA ist nur der reine GEMA-Beitrag genannt. Bitte beachten Sie, dass zu diesen Gebühren noch 20% für VG-Wort und 26% für GVL hinzukommen. Mitglieder eines Gesamtvertragspartners der GEMA (wie z. B. beim Bund der Gemazahler e. V.) erhalten auch auf diesen Tarif 20% Rabatt.
Dieser gemeinschaftliche Tarif entstammt einer Vereinbarung mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA). Für die Zeit vom 8. Juni bis 12. August 2012 können Interessenten die erforderlichen Rechte für die Wiedergabe von Fernsehsendungen zu diesem Spezialtarif erwerben.

Die GEMA unterscheidet im Wesentlichen zwei Formen der Übertragungen:
Public Viewing mit und ohne Veranstaltungscharakter und
Public Viewing ohne Veranstaltungscharakter.

Wiedergaben ohne Veranstaltungscharakter gelten für Gasträume eines Lokals, den Einzelhandel oder ähnliche öffentliche Orte, die für die Zeit der Fußball-EM und der Olympischen Spiele Fernseher, Großbildschirme oder Leinwände aufstellen. Gäste, Kunden oder Passanten können die Spiele dadurch bei Interesse verfolgen. Fernsehgeräte werden dabei je Gerät lizenziert, Großbildschirme und Leinwände nach der Größe des Raums. Die GEMA bietet für die komplette Zeitspanne vom 8. Juni bis 12. August 2012 die Nutzung der erforderlichen Rechte zum günstigen Sondertarif an.
Geräte, die das ganze Jahr über aufgestellt und angemeldet sind, müssen für die Übertragung der Weltmeisterschaft natürlich nicht zusätzlich lizenziert werden.

Public Viewing mit Veranstaltungscharakter wird nicht von diesem Sondertarif abgedeckt. Solch eine Veranstaltung wird in der Regel explizit beworben, es wird oft Eintrittsgeld oder ein sonstiges Entgelt erhoben und es gibt zusätzliche Angebote wie Getränke- und Imbissstände. Häufig findet auch ein musikalisches Programm rund um die Übertragungen statt. Diese Veranstaltungen fallen aus dem Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs und müssen daher einzeln angemeldet werden. Die Tarife richten sich hier, wie bei allen Veranstaltungen mit Musik, grundsätzlich nach der Größe des Raums und der Höhe des Eintrittsgeldes.

Dateien:
tarif_fs_em_olympia

Links:
bdg.it-fvb.de/fuer-mitglieder/mitglied-werden.html
bdg.it-fvb.de/fuer-mitglieder/20-prozent-gema-sparen.html