Diskotheken & Musikkneipen

„Alles im Leben hat seinen Preis; auch Dinge, von denen man sich einbildet, man kriegt sie geschenkt. “
Theodor Fontane, deutscher Schriftsteller

Jeder, der Musik aus dem GEMA-Repertoire öffentlich nutzt, muss diese Wiedergabe vorab bei der GEMA anmelden. So auch in Musikkneipen, Bars, Diskotheken, Gastronomien, u. ä. Betrieben.

  • In Ihrem Betrieb wird Musik vom Tonträger verwendet?
  • Läuft der Radio?
  • Haben Sie Fernsehgeräte, Beamer oder Leinwände?
  • Sie bieten Musikern eine offene Bühne? Haben hin und wieder oder regelmäßig Live-Musik?
  • Steht die Musik in Ihrem Betrieb im Vordergrund oder handelt es sich eher um Hintergrundmusik? etc.

Die GEMA hat für jede dieser Nutzungsarten einen eigenen Tarif. Hier finden Sie die verschiedenen Informationen zu den Branchen: https://www.gema.de/musiknutzer/branchen/
Wir helfen Ihnen gerne bei der richtigen Tarifauswahl und Ihrer Anmeldung. Kontaktieren Sie uns!

Gemagebühren für Diskotheken & Musikkneipen

Vorteile durch Ihre Mitgliedschaft

Sparen

  • GEMA-Rabatt gültig für bis zu 5 Betriebsstätten einer Firma mit nur einer BdG-Mitgliedschaft
  • Durch die richtige Tarifwahl bares Geld sparen. Oft ist viel mehr drin als die 20 % Rabatt, die Sie mit Ihrer Mitgliedschaft erhalten
  • Durch Vertrags- und Rechnungsprüfung, bzw. –reklamation weitere Einsparungen möglich

Unser Service

  • Verständliche Infos zu den Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort, Corint Media (vormals VG Media), ZWF
  • Beratung bei der Auswahl des richtigen GEMA-Tarifs
  • Hilfestellung bei der Auswahl der optimalen Musikquelle (Livemusik, Radio, Webradio, Streamingdienste, CD, mp3, Fernseher, etc.)
  • Vorabkalkulation der GEMA-Gebühren Ihrer Veranstaltung oder Ihres Betriebes
  • Überprüfung Ihrer GEMA-Rechnung

Mediation

Angebot der Mediation zwischen unseren Mitgliedern und der GEMA

Sollten auch Sie Musik öffentlich nutzen und dadurch mit der GEMA konfrontiert sein, dann sind Sie bei uns richtig: Kontaktieren Sie uns!