Handel & Dienstleistung

„Alles im Leben hat seinen Preis; auch Dinge, von denen man sich einbildet, man kriegt sie geschenkt. „
Theodor Fontane, deutscher Schriftsteller

Jeder, der Musik aus dem GEMA-Repertoire öffentlich nutzt, muss diese Wiedergabe vorab bei der GEMA anmelden. So auch im Handel, Dienstleistungsbetrieben, Handwerk, u. ä. Betrieben.

  • Ihre Hintergrundmusik kommt vom Tonträger/Laptop?
  • Oder lassen Sie Radio laufen?
  • Haben Sie Fernsehgeräte, Leinwand oder Beamer in Ihrem Betrieb aufgestellt?
  • Ihre Warteschleife und/oder Internetseite ist mit Musik hinterlegt? etc.

Die GEMA hat für jede dieser Nutzungsarten einen eigenen Tarif. Hier finden Sie die verschiedenen Informationen zu den Branchen: https://www.gema.de/musiknutzer/branchen/
Wir helfen Ihnen gerne bei der richtigen Tarifauswahl und Ihrer Anmeldung. Kontaktieren Sie uns!

Gemagebühren für Handel & Dienstleistung

Vorteile durch Ihre Mitgliedschaft

Sparen

  • GEMA-Rabatt gültig für bis zu 5 Betriebsstätten einer Firma mit nur einer BdG-Mitgliedschaft
  • Durch die richtige Tarifwahl bares Geld sparen. Oft ist viel mehr drin als die 20 % Rabatt, die Sie mit Ihrer Mitgliedschaft erhalten
  • Durch Vertrags- und Rechnungsprüfung, bzw. –reklamation weitere Einsparungen möglich

Unser Service

  • Verständliche Infos zu den Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort, Corint Media (vormals VG Media), ZWF
  • Beratung bei der Auswahl des richtigen GEMA-Tarifs
  • Hilfestellung bei der Auswahl der optimalen Musikquelle (Livemusik, Radio, Webradio, Streamingdienste, CD, mp3, Fernseher, etc.)
  • Vorabkalkulation der GEMA-Gebühren Ihrer Veranstaltung oder Ihres Betriebes
  • Überprüfung Ihrer GEMA-Rechnung

Mediation

Angebot der Mediation zwischen unseren Mitgliedern und der GEMA

Sollten auch Sie Musik öffentlich nutzen und dadurch mit der GEMA konfrontiert sein, dann sind Sie bei uns richtig: Kontaktieren Sie uns!