Pauschalvertrag GEMA und der Freistaat Bayern:

Veranstaltungen ehrenamtlicher Vereine in Bayern ab 01.04.2023

Details zum Pauschalvertrag zwischen der GEMA und dem Freistaat Bayern.
Der Freistaat Bayern übernimmt ab dem 01.04.2023 die GEMA Gebühren für nicht-kommerzielle Veranstaltungen von ehrenamtlichen Vereinen.
Die Pauschalregelung gilt für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine für zwei eintrittsfreie Vereinsfeste im Jahr. Wichtig ist, dass die Veranstaltung durch den Verein bei der GEMA angemeldet wird, damit der Freistaat Bayern die Kosten übernimmt.

Folgende Veranstaltungen sind abgedeckt:

Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt) mit Live-Musik und/oder Musik von Tonträgern in Räumen oder im Freien auf einer Fläche von bis zu 300 Quadratmetern.
Zum Beispiel: Sommerfeste, Gartenfeste, Maibaumaufstellen, etc.

Folgende Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:
Festivals oder Konzerte
Theater/Kabarett
Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
Streaming-Veranstaltungen
Dauerhafte Hintergrundmusik
Veranstaltungen mit Eintritt

Die Voraussetzungen:

  • Vereinssitz in Bayern
    Nur eingetragene Vereine, deren Sitz in Bayern liegt, profitieren von der pauschalen Regelung
  • Bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr
    Der Freistaat Bayern übernimmt die Kosten für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr und Verein – so lange, bis das vereinbarte Kontingent erreicht ist.
  • Veranstaltungsformate
    Bitte beachten Sie, dass nur bestimmte Veranstaltungsformate abgedeckt sind:
    Veranstaltungen mit Livemusik im GEMA-Tarif U-V (Veranstaltungen mit Musikern)
    Veranstaltungen mit Tonträgern im GEMA-Tarif M-V (Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter wie z. B. Partys mit DJ)
    Unterhaltungsmusik im Freien ohne Eintritt im GEMA-Tarif U-ST (für Dorffeste, Stadtfeste, Vereinsfeste im Freien)
  • Kein Eintritt
    Die Veranstaltungen dürfen keine kommerziellen Ziele haben. Daher darf kein Eintrittsgeld verlangt werden. Eine Veranstaltung auf Spendenbasis ist erlaubt.
  • Maximale Fläche 300 Quadratmeter 
    Der Pauschalvertrag definiert eine maximale Veranstaltungsfläche von 300 Quadratmetern. Veranstaltungen auf größeren Flächen sind nicht abgedeckt.
  • Ehrenamt 
    Der Freistaat Bayern übernimmt die Lizenzkosten für Vereine, deren Mitarbeiter überwiegend ehrenamtlich arbeiten. Lediglich einzelne Hauptamtliche in einem Verein gelten als Ausnahme (z. B. eine Verwaltungskraft). Die Pauschale gilt nicht, wenn Sie z. B. als Sportverein Ihren Trainern ein Gehalt bezahlen.
  • Gemeinnützigkeit 
    Der Vertrag gilt für eingetragene Vereine, die nur gemeinnützige Zwecke verfolgen. Entscheidend ist der entsprechende steuerliche Freistellungsbescheid.
  • Anmeldung der Veranstaltung: 
    Die Veranstaltung ist vom Verein über das GEMA Onlineportal anzumelden.
    Bei Veranstaltungen mit Livemusik ist eine im GEMA Onlineportal eine Musikfolge einzureichen.
    GEMA Onlineportal

Die Pressemeldung der GEMA und der Bayerischen Staatsregierung finden Sie hier:
Pressemeldung GEMA und Bayerische Staatsregierung

Alle Informationen zum Pauschalvertrag GEMA und Freistaat Bayern finden Sie hier:
GEMA Information Pauschalvertrag Bayern

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