Urteil OLG München in Sachen GEMA vs. YouTube

Uploader in der Lizenzpflicht, nicht YouTube
Das Oberlandesgericht (OLG) in München urteilte in der vergangenen Woche, dass YouTube mit seinem Dienst nicht für Urheberrechtsverletzungen in die Pflicht genommen werden kann. Die Richter sehen die alleinige Verantwortung bei den einzelnen Uploudern. Diesem Urteil zufolge wird YouTube derzeit im aktuellen Rechtsrahmen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke auf der Plattform wirtschaftlich nicht zur Verantwortung gezogen.

Dateien:
gema_urteil_olg_muenchen_youtube

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www.gema.de/aktuelles/olg_muenchen_urteilt_uploader_in_der_lizenzpflicht_nicht_youtube/
www.sueddeutsche.de/digital/urheberrecht-gema-verliert-vor-gericht-gegen-youtube-1.2838882