GEMA führt einen Bordell-/Swingerclub-Tarif ein
Am 31.05.2017 wurde im Bundesanzeiger der neue GEMA-Tarif WR-SC veröffentlicht. Dieser gilt rückwirkend ab 01.01.2017 für die Musikwiedergaben in Swingerclubs, Saunaclubs, FKK-Clubs, Laufhäusern, Bordellen und ähnliche Betriebe. Für Tabledance-Lokale und Striptease-Betriebe gilt nach wie vor der Tarif WR-N. Bislang wurden Bordelle, Swingerclubs, Sauna-Clubs, FKK-Clubs, Laufhäuser und ähnliche Betriebe nach dem Gastronomie-Tarif, bzw. Tanzflächen/-räume nach dem […]