BÜV

Akronym für: Bandübernahmevertrag
Bandübernahmevertrag (Band im Sinne des Tonträgers). Vertragstyp eines Plattenvertrags. Durch einen Bandübernahmevertrag werden die Lizenzen für einen fertig produzierten Titel, der nur noch vervielfältigt werden muss, auf eine Plattenfirma übertragen.

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