Die GEMA erhöht die Vergütungssätze im Aufführungsrecht ab dem 01. Januar 2024 fast durchgängig um 5,6 Prozent.
Die Tarife ab dem 01.01.2024 finden Sie hier:
GEMA Tarife öffentliche Musiknutzung

Jahrespauschalverträge, bzw. Kontingentverträge

Die GEMA gewährt in folgenden Tarifen Nachlässe auf die Menge von gleichartigen Musiknutzungen:
E – Konzerte der Ernsten Musik
M-V – Veranstaltungen mit Tonträgern
U-K – Konzerte, Festivals, Kabarett der Unterhaltungsmusik
U-V – Veranstaltungen mit Livemusik
U-V-KS – Tanzschulabschlussbälle
Z – Zirkusveranstaltungen

Ab dem 01.01.2024 knüpft die GEMA die Gewährung des Nachlasses an die rechtzeitige und korrekte Anmeldung über das Onlineportal, insoweit die Musiknutzung im Onlineportal abgebildet ist. Die Anmeldung von Zirkusveranstaltungen ist derzeit noch nicht über das GEMA-Onlineportal möglich.

Wird eine Musiknutzung nicht über das Onlineportal gemeldet, wird diese zukünftig ohne Abzug des Nachlasses in den Jahrespauschalvertrag, bzw. das Kontingent aufgenommen.

Tutorials der GEMA, wie Sie das GEMA-Onlineportal nutzen können finden Sie hier:
GEMA Tutorials für Musiknutzer

Als Mitglied im Bund der Gemazahler e. V. können Sie sich gerne bei Fragen zu Ihren Anmeldungen und Musiknutzungen an uns wenden. Auch helfen wir Ihnen gerne Schritt-für-Schritt durch das GEMA-Onlineportal.
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