Tanzschule Tarif

GEMA ändert Tarifstruktur für Tanzschulen

Die GEMA ändert mit Einführungsdatum 01.01.2020 die Tarife für Tanzschulen. 
Der GEMA Tarif WR-KS gilt nur noch für Tanzschulen, die keine eigenen Räumlichkeiten für Ihre Tanzkurse nutzen: 3,75 % vom Bruttoumsatz aus den erzielten Kurshonoraren.
Für Tanzschulen in eigenen Räumlichkeiten gilt zukünftig (01.01.2020) der GEMA Tarif WR-Tanz.

Die Vergütungssätze bemessen sich an der Größe der Tanzfläche in Quadratmetern (Vergütungssätze 2020):
1 – 60 qm: 280,75 Euro mtl. / 772,07 Euro vierteljährl. / 2.807,51 Euro jährl.
61 – 90 qm: 364,98 Euro mtl. / 1.003,69 Euro vierteljährl. / 3.649,78 Euro jährl.
91 – 120 qm: 449,20 Euro mtl. / 1.235,31 Euro vierteljährl. / 4.492,03 Euro jährl.
121 – 150 qm: 533,43 Euro mtl. / 1.466,93 Euro vierteljährl. / 5.334,28 Euro jährl.
….
401 – 450 qm: 1.038,78 Euro mtl. / 2.856,65 Euro vierteljährl. / 10.387,825 Euro jährl.
ab 451 qm: 1.123,01 Euro mtl. / 3.088,27 Euro vierteljährl. / 11.230,07 Euro jährl.
(hinzu kommt der Aufschlag für die GVL)

Ein Abrechnung nach Angemessenheit ist in diesem Tarif WR-Tanz möglich:
Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass die zu zahlende Vergütung pro Kurs 3,75 % der erzielten Kurshonorare übersteigt. Die zu zahlende Vergütungshöhe wird dann auf 3,75% der erzielten Kurshonorare begrenzt. 

GEMA Tarif WR-Tanz (aktueller Tarif):
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_wr_tanz.pdf 

GEMA-Tarif WR-Tanz (2020):
tarif_wr_tanz

GEMA Tarif WR-KS (für Tanzkurse außerhalb von Tanzschulen mit eigenen Räumlichkeiten):

wr_ks

Tarifsuche im Bundesanzeiger:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/start?5

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