GEMA Infoblatt Weihnachtslieder mit und ohne Lizenz

Die GEMA veröffentlichte im Dezember 2017 auf Ihrer Webseite ein Informationsblatt zum Thema „Weihnachtslieder mit und ohne Lizenz“
Unter der Überschrift „Weihnachten ohne Musik ist wie Heiligabend ohne Geschenke“ hat die GEMA Tipps für musikalische Weihnachten herausgegeben – mit und ohne GEMA-Lizenz.

Quelle: GEMA
Weihnachtsmusik OHNE bzw. OHNE ZUSÄTZLICHE GEMA-Lizenz:

  • Alle weihnachtlich gesinnten Menschen singen zu Hause, im Kindergarten, in der Schule und sonstigen „nicht öffentlichen Orten“ alles – traditionelle und aktuelle Weihnachtslieder.
  • Die Kirchen veranstalten Weihnachtssingen und viele andere weihnachtliche Veranstaltungen (ohne Eintrittsgeld).
  • Chöre und Blasmusikvereine (Mitglied im Coverband bzw. Blasmusikerverband) singen und spielen bei eigenen Veranstaltungen, drinnen und draußen, alles (ohne Eintrittsgeld).
  • Mitglieder des Chorverbandes oder des Deutschen Olympischen Sportbunds veranstalten Weihnachtsfeiern (die Musizierenden spielen unentgeltlich).
  • Alle weihnachtlich gesinnten Menschen singen überall traditionelle Weihnachtslieder (beliebte klassische Weihnachtslieder hat die GEMA ebenfalls veröffentlicht).

Weihnachtsmusik MIT GEMA-Lizenz:

  • Inhaber von Firmen, Läden, Kaufhäusern etc. engagieren Musiker für Veranstaltungen.
  • Städte, Stadtmarketing oder Privatveranstalter organisieren einen Weihnachtsmarkt mit Hintergrundmusik und/oder Livemusik
  • WeihnachtskonzerteDerartige Veranstaltungen sind bei der GEMA rechtzeitig im voraus anzumelden.

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GEMA Musik auf Weihnachtsfeiern & Weihnachtsmärkten

2017_12 GEMA Infoblatt trad. Weihnachtslieder

2017_12 GEMA Infoblatt Weihnachtslieder