COVID19 Stop

GEMA lässt Lizenzverträge während der Dauer der Betriebsschließung ruhen

Lizenznehmer der GEMA (Musiknutzer) zahlen für die Zeit, in der sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung zur Pandemie-Ausbreitung (Coronavirus / COVID-19) schließen mussten, keine Lizenzgebühren.
Die GEMA reagiert auf die herausfordernde Situation und setzt die Lizenzgebühren für Monats-, Quartals- und Jahresverträge aus. Es fallen während dieser Zeit keine GEMA-Vergütungen an.
Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Die Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020.
Die GEMA informiert weiter, dass bis auf weiteres nur absolut notwendige Schreiben an die Kunden versandt werden.
Hier geht es zum GEMA-Artikel:
https://www.gema.de/de/musikurheber/mitgliederversammlung/pressekit2022/corona-hilfsprogramme