GEMA: Neuer Zirkus-Tarif 01.01.2019

Vergütungssätze Z (Zirkus) löst Vergütungssätze VK (Zirkus) am 01.01.2019 ab

Zum 01.01.2019 führt die GEMA einen neuen Zirkustarif ein. Tarif Z für die Musikaufführungen bei Zirkusveranstaltungen.
Der Tarif VK gilt nur noch bis 31.12.2018.

GEMA Tarif Z (Zirkus):

  • Die Vergütung je Vorstellung beträgt 5,75 % des Nettoumsatzes aus Kartenverkäufen (Kartenpreise ohne Umsatzsteuer, Vorverkaufs- und Systemgebühren).
  • Kein Nachlass mehr für weitere Vorstellungen am gleichen Tag.
  • Es besteht die Möglichkeit, für ein Kalenderjahr einen Jahrespauschalvertrag abzuschließen um Vertragsnachlässe eingeräumt zu bekommen:
    bis 10 Veranstaltungen: Kein Nachlass
    bis 30 Veranstaltungen: 10 % Nachlass, gerechnet ab der 11. Veranstaltung
    ab der 31. Veranstaltung: 14,5 % Nachlass, gerechnet ab der 31. Veranstaltung
  • Bei Vorstellungen mit geringem Musikanteil von weniger als 45 Minuten kann eine alternative Berechnung zur Regelvergütung beantragt werden. Die Vergütung beträgt in diesem Fall je angefangene 5 Musikminuten 0,575 % der Berechnungsgrundlage. Die Musikdauer ist der GEMA in nachprüfbarer Form zu belegen.
  • Mindestsatz je Vorstellung:
    bis zu 150 Personen: 24,00 Euro netto GEMA
    bis zu 300 Personen: 48,00 Euro netto GEMA
    je weitere 150 Personen: 24,00 netto GEMA
    Auf diese Beträge kommen bei Musikwiedergabe durch Tonträger 20 % Aufschlag für die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) hinzu.

Neuer Vergütungssatz Z für Zirkus ab 01.01.2019:

zirkus_tarif_z2019

Vergleich zum Tarif VK (Zirkus), der bis zum 31.12.2018 gilt:

  • Vergütungssatz je Veranstaltung / Vorstellung (unabhängig von der Höhe des Eintrittsgeldes):
    bis zu 600 Personen: 65,70 Euro netto GEMA
    bis zu 2.000 Personen: 94,50 Euro netto GEMA
    bis zu 3.500 Personen: 140,40 Euro netto GEMA
    über 3.500 Personen: 168,90 Euro netto GEMA
    Auf diese Beträge kommen bei Musikwiedergabe durch Tonträger 20 % Aufschlag für die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) hinzu.
  • Für weitere Veranstaltungen derselben Art des gleichen Veranstalters, die am gleichen Tag im gleichen Veranstaltungsraum oder auf dem gleichen Veranstaltungsplatz durchgeführt werden, ermäßigen sich die Vergütungssätze um 50 %.

Bestehender Vergütungssatz VK, der bis 31.12.2018 gilt:

tarif_vk_bis_ende_2018