Kein BdG e. V. Nachlass für Krankenhäuser und ähnliche Betriebe

– auf Corint Media & ZWF

UPDATE 05/2023:

Der Verein Bund der Gemazahler e. V. hat mit der Corint Media (vormals VG Media) einen Gesamtvertrag geschlossen. Unsere Mitglieder (Krankenhäuser, Kliniken und ähnliche Betriebe) erhalten den Nachlass nun auch wieder auf die Corint Media Vergütungssätze.
Der Gesamtvertrag mit der ZWF ist ebenfalls bereits in Arbeit.

Derzeit wird BdG e. V.-Mitgliedern, die Krankenhäusern, Kliniken und ähnlichen Betrieben führen, kein Nachlass auf die Vergütungssätze der Corint Media (vormals VG Media) und ZWF gewährt. Dies ist seit dem Jahr 2022 der Fall und wir möchten versuchen, dass wir erklären was passiert ist:

Patientenzimmer sind im Tarif WR-S lizenziert worden. Dieser Tarif wird nicht mehr für Krankenhäuser, Kliniken und ähnlichen Betrieben angewendet. Der neue Tarif WR-S KKH berechnet sich je Bett, soweit an dem Bett ein Gerät zum individuellen Empfang bereitgestellt oder vorgehalten wird.
Lesen Sie hierzu bitte folgenden Artikel:
https://www.gemazahler.de/gema-tarif-fuer-krankenhaeuser-wr-s-kkh/

Die neuen Verträge der GEMA enthalten nicht nur die GEMA Vergütung, sondern auch die Vergütung der Corint Media, GVL, VG-Wort und ZWF. Die GEMA übernimmt für diese Verwertungsgesellschaften das Inkasso. Auf die Vergütungssätze der Corint Media und der ZWF (Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen) erhalten Bund der Gemazahler e. V.-Mitglieder derzeit keinen Nachlass. Wir stehen mit GEMA, Corint Media und ZWF in Kontakt und versuchen dies zu klären.

Patientenzimmer sind vor dem neuen Tarif WR-S KKH im Tarif WR-S lizenziert worden. Ein Tarif, der auch für Beherbergungsbetriebe gilt. Für Beherbergungsbetriebe besteht zwischen dem Bund der Gemazahler e. V. und der Corint Media ein Gesamtvertrag und der Nachlass wurde in den vergangenen 10 Jahren in Abzug gebracht. Mit Anwendung des neuen Tarifs WR-S KKH und der Einordnung in Krankenhäuser und ähnliche Betriebe hat die GEMA den Nachlass auf die Vergütungssätze der Corint Media und ZWF nicht mehr in Abzug gebracht. Leider sind wir vorab nicht informiert worden, dass ein neuer Tarif für Krankenhäuser und ähnliche Betriebe gilt und leider sind wir auch darüber nicht informiert worden, dass der Nachlass auf ZWF und Corint Media derzeit nicht mehr in Abzug gebracht wird. Für diesen Umstand entschuldigen wir uns. Die Vorstände des Vereins bemühen sich um einen Gesamtvertrag mit Corint Media und ZWF.

Sollten Sie hiervon betroffen sein, melden Sie sich bitte bei uns.
tarif_wr_s_kkh2022

Zeichnung KH