Umstellung der GEMA Berechnungsgrundlage

Die GEMA stellt die Berechnungsgrundlage für Musiknutzungen ab dem 01.01.2023 auf die Nettowerte um. Tarifübergreifende Abfragen wie Eintritt oder Umsatz bitte ab dem 01.01.2023 in Netto an die GEMA melden.

Besteht ein Vertrag mit der GEMA?

Bitte prüfen Sie, ob der Tarif zur Musiknutzung unter die folgenden Tarife fällt:

  • E – Ernste Musik
  • M-CD – Unterhaltungsmusik (Musikkneipen, Diskotheken, o. ä.)
  • M-SP – Sportveranstaltungen
  • M-U – Unterhaltungsmusik mit Tonträgern
  • M-V – Veranstaltungen mit Unterhaltungsmusik mit Tonträgern
  • P-K – Konzerte mit pädagogischem Zweck
  • R – Hörfunk
  • U-Büh – Bühnenaufführungen
  • U-T – Livemusik in Tanzlokalen
  • U-V – Veranstaltungen mit Unterhaltungsmusik Live
  • WR-KS – Tanzkurse
  • WR-KS-F – Fitness- und Gesundheitskurse
  • WR-N – Table-Dance-Lokale
  • WR-T-BAL – Künstlerischen Tanz

Wenn ja:
Bitte eine Änderung der gemeldeten Werte über das GEMA-Onlineportal an die GEMA übermitteln.

Müssen auch Sie GEMA Kosten berechnen, weil Sie Musiknutzungen für 2023 angemeldet haben?
Prüfen Sie bitte unbedingt, ob der Tarif zur Musiknutzung einen der oben genannten Tarife betrifft.
Wenn ja:
Bitte eine Änderung der gemeldeten Werte über das GEMA-Onlineportal an die GEMA übermitteln.

Die Umstellung erfolgt aufgrund von rechtlichen Vorgaben und für eine einheitliche, transparente Handhabung. Weg von den Bruttowerten hin zu den Nettowerten.

Wie berechnen sich die Nettowerte?
Für Ihre Nettowerte ziehen Sie einfach von Ihren Eintrittsgeldern bzw. Ihrem Umsatz oder Aufwand für die Musikdarbietungen die für Sie gültige Umsatzsteuer und die Vorverkaufs- oder Systemgebühren ab.

Sollten Sie Hilfe beim GEMA Berechnen oder bei der Eingabe der Änderungen benötigen, rufen Sie uns gerne an.
Als Mitglied im Bund der Gemazahler e. V. helfen wir Ihnen gerne.

Information zur GEMA Berechnung – Umstellung von Bruttowerte auf Nettowerte:
https://www.gema.de/musiknutzer/tarifuebersicht/netto

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