GEMA Tarif für Krankenhäuser

Kündigung bestehender Verträge mit Krankenhäusern & Co

Betroffene Kunden sollen neue Angaben zu ihren Musiknutzungen einreichen. Der neue Tarif WR-S KKH für die Weiterleitung von Musik durch eine Verteileranlage an Empfangsstellen in Krankenhäusern, Kliniken und ähnlichen Einrichtungen gilt nicht für das Betreiben von Gemeinschaftsantennenanlagen.
Der Vergütungssatz berechnet sich je Bett, soweit an dem Bett ein Gerät zum individuellen Empfang bereitgestellt oder vorgehalten wird.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Sendeunternehmen und Presseverlegern Corint Media (vormals VG Media) haben sich auf einen neuen Gesamtvertrag geeinigt. Im Gesamtvertrag wurden neue Vergütungen für die Weiterleitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen der privaten Sendeanstalten in Kranken- und Patientenzimmern vereinbart. Die GEMA übernimmt das Inkasso für die Corint Media.

Die neuen Verträge der GEMA enthalten nicht nur die GEMA Vergütung, sondern auch die Vergütung der Corint Media, GVL, VG-Wort und ZWF. Auf die Vergütungssätze der Corint Media und der ZWF (Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen) erhalten Bund der Gemazahler e. V.-Mitglieder derzeit keinen Nachlass. Wir stehen mit GEMA, Corint Media und ZWF in Kontakt und versuchen dies zu klären.

Patientenzimmer sind vor dem neuen Tarif WR-S KKH im Tarif WR-S lizenziert worden. Ein Tarif, der auch für Beherbergungsbetriebe gilt. Für Beherbergungsbetriebe besteht zwischen dem Bund der Gemazahler e. V. und der Corint Media ein Gesamtvertrag und deshalb wurde der Nachlass in den vergangenen 10 Jahren in Abzug gebracht. Mit Veröffentlichung des neuen Tarifs WR-S KKH und der Einordnung in Krankenhäuser und ähnliche Betriebe (nicht mehr Beherbergungsbetriebe) hat die GEMA den Nachlass auf die Vergütungssätze der Corint Media und ZWF nicht mehr in Abzug gebracht. Leider sind wir vorab nicht informiert worden, dass ein neuer Tarif für Krankenhäuser und ähnliche Betriebe gilt und leider sind wir auch darüber nicht informiert worden, dass der Nachlass auf ZWF und Corint Media derzeit nicht mehr in Abzug gebracht wird. Für diesen Umstand entschuldigen wir uns. Die Vorstände des Vereins bemühen sich um einen Gesamtvertrag mit Corint Media und ZWF.

Um diese wichtige Information nicht unter einer Überschrift zu verstecken, die diesen Umstand nicht deutlich macht, werden wir einen weiteren Beitrag zu dem Thema verfassen.

GEMA Weiterleitung in Krankenhäusern – Corint Media
GEMA Info/Hilfe Lizenzen Krankenhäuser
tarif_wr_s_kkh2022
fragebogen_krankenhaus_weiterleitung

Zeichnung KH