FAQ GEZ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Wenn Radio oder Fernseher öffentlich wiedergegeben wird: Ja. Jede öffentliche Musiknutzung von GEMA-Repertoire ist bei der GEMA anzumelden. Die Bezahlung des Rundfunkbeitrages deckt die Gebühr für die Nutzungsrechte an GEMA-Repertoire nicht. Hierfür ist die Gebühr an die GEMA zu entrichten.