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Benefizkonzerte nicht GEMA-frei

Benefizkonzerte zu Gunsten der Flutopfer erhalten Sondernachlässe. Bei betroffenen Wirten und Veranstaltern werden nach Rücksprache die Verträge ausgesetzt. In weiten Teilen Deutschlands hat das Hochwasser für erhebliche Schäden gesorgt. Die GEMA wird im gesetzlichen Rahmen ihren Lizenznehmern und Veranstaltern von Benefizkonzerten entgegenkommen: Kunden mit Jahresverträgen: Betroffenen Kunden wird ein verlängertes Zahlungsziel eingeräumt, Mahnschreiben bleiben aus. […]