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Musikfolgen müssen bei Karaoke-Veranstaltungen eingereicht werden

Karaoke wird nach GEMA Live-Musiktarif zzgl. GVL abgerechnet Die GEMA lizenziert Karaoke-Veranstaltungen nach den Vergütungssätzen U-V zzgl. eines 20%-igen GVL-Zuschlages. Für Nutzungslizenzen nach einem Live-Musiktarif wie z. B. U-V, U-K, U-ST bestehen nach § 13 b (2) Urheberrechtswahrnehmungsgesetz seitens des Veranstalters die Pflicht, eine Aufstellung der benutzten Werke zu übersenden. Für Karaoke-Veranstaltungen ist demnach eine […]