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GEMA gewinnt Rechtsstreit gegen Rapidshare

BGH weist Revision von Rapidshare zurück Das Urteil vom März 2012 des Hamburger OLG wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt: Der Filehoster Rapidshare muss künftig verhindern, dass illegale Inhalte auf die Plattform hoch-/runtergeladen werden. Rapidshare bleibt untersagt, seinen Nutzern Musikwerke aus dem GEMA-Repertoire zur Verfügung zu stellen. Dateien: PM_BGH_RapidShare Links: www.gema.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/article/gema-bundesgerichtshof-bestaetigt-urteil-gegen-rapidshare.html www.golem.de/news/urheberrecht-rapidshare-verliert-gegen-buchhandel-und-gema-1308-101016.html www.gulli.com/news/22200-bgh-rapidshare-unterliegt-im-rechtsstreit-gegen-die-gema-2013-08-17