Gericht bestätigt GEMA-Vermutung
Wenn die echten Namen nicht verraten werden, muss für Musik von Künstlern unter Pseudonym an die GEMA gezahlt werden Die GEMA kann für ein unter Pseudonymen veröffentlichtes Musikstück Gebühren verlangen. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main am 27.08.2012. Das Amtsgericht hat den Verein Musikpiraten dazu verurteilt, der GEMA für ein unter Creative-Commons-Lizenz veröffentlichtes Musikstück […]