Die GEMA-Tarifänderung 2013 – Neuerung

Tarifstruktur wurde modifiziert
Nach den Verhandlungen zwischen der GEMA und dem Bund Deutscher Karneval e. V. (BDK) bzgl. der neuen GEMA-Tarifstruktur 2013 ergeben sich folgende Änderungen in den neuen Tarifen M-V und U-V:

1. Einführungsdatum verschoben
Die GEMA-Tarifreform tritt erst ab dem 01.04.2013 in Kraft (anstelle des 01.01.2013).

2. Geänderter Zeitzuschlag
Die 5-Stunden-Regelung ist vom Tisch! Dies ist unserer Meinung nach, schon der erste Schritt in die richtige Richtung, da Musikkneipen, Diskotheken oder eben auch Party-Veranstaltungen, die von dem neuen Tarif betroffen sind, meist länger als 5 Std. dauern.

Jetzt gilt ein linearer Zeitzuschlag von 25% (anstelle von 50%) nach 8 Std. (anstelle von 5 Std.) je weitere 2 Std. (anstelle von 3 Std.) Veranstaltungsdauer. Der Zeitzuschlag wird also erst für Veranstaltungen fällig, die länger als 8 Std. dauern.

3. Einführungsnachlässe über einen Zeitraum von 5 Jahren
Dieser Einführungsnachlass soll allen Veranstaltern, die Zeit geben, sich schrittweise auf die GEMA-Tarifänderung 2013 einzustellen. Diese Einführungsphase gilt vom 01.04.2013 bis 31.03.2018 für Veranstaltungen mit einem Eintrittsgeld ab 10 Euro.

4. Nachlass von 15% auf kulturelle, religiöse und soziale Veranstaltungen
Kulturelle, religiöse und soziale Veranstaltungen, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen (z.B. Brauchtumsveranstaltungen wie Karneval, Schützenfest, Veranstaltungen von Musikvereinen/Trachtenvereinen, Senioren- oder Kinderveranstaltungen, Jugendtanzveranstaltungen, Veranstaltungen der Wohlfahrtspflege) erhalten einen Nachlass von 15% auf den Vergütungssatz.

5. Die Härtefallnachlassregelung wird zur Angemessenheitsregelung
Sofern der Veranstalter den Nachweis erbringt, dass die Bruttoeinnahme aus der Veranstaltung im groben Missverhältnis zur Höhe der tariflichen Berechnungsgrundlage steht, berechnet die GEMA als Vergütung 10% vom durchschnittlichen Eintrittsgeld (Personenkapazität * gewichtetes durchschnittliches Eintrittsgeld und davon 10%).

Als Berechnungsgrundlage gelten: Eintrittsgelder und auch Sponsorengelder, Spenden, Werbeeinnahmen und sonstige Zuschüsse, die unmittelbar zur Finanzierung der Veranstaltung dienen. Die Vergütung kann die Mindestvergütung der Vergütungssätze nicht unterschreiten.

Ein Beispiel:
300qm Veranstaltungsfläche, 5 Euro Eintritt, 8 Stunden
Lt. tariflicher Berechnungsgrundlage reine GEMA-Gebühren zu zahlen: 150,00 Euro

(weil pro qm 1 Besucher lt. GEMA berechnet wird = 300 Besucher*5 Euro=1500,00 Euro und davon 10% = 150,00 Euro)

Es sind aber keine 300 Besucher gekommen, sondern nur 80.

80 Besucher*5,00 Euro Eintritt = 400,00 Euro Einnahmen an der Tür
Davon wären jetzt 10% = 40,00 Euro. Diese 40,00 Euro liegen jedoch unter der Mindestvergütung von 66,00 Euro und somit berechnet die GEMA diesen Mindestvergütungssatz.

Kommen zu der o. g. Veranstaltung 180 Personen:

180 Besucher*5,00 Euro Eintritt = 900,00 Euro Einnahmen an der Tür
Davon sind 10% = 90,00 Euro. Diese 90,00 Euro sind reine GEMA-Gebühren, die für diese Veranstaltung an die GEMA zu entrichten sind.

(hinzu kommen bei Tonträgerwiedergabe die Zuschläge der GVL, für die die GEMA das Inkasso hat)

6. Nachlass von 5% auf vierteljährliche Vorauszahlung
Es besteht die Möglichkeit, einen Jahrespauschalvertrag mit der GEMA zu vereinbaren. Bei Abschluss eines Jahrespauschalvertrages wird auf die Vergütungssätze ein Vertragsnachlass wie folgt eingeräumt:

Ab der 16. Veranstaltung: 10% Nachlass, ab der 1. Veranstaltung bei jährlicher Vorauszahlung oder alternativ (das ist ebenfalls neu) 5% Nachlass, gerechnet ab der 1. Veranstaltung bei vierteljährlicher Vorauszahlung.

Nachzulesen ist dies im Detail auf der GEMA-Internetseite.

Die GEMA ist also durchaus gesprächsbereit und zeigt sich seinen Verhandlungspartnern gegenüber offen. Diese neuen Modifikationen des GEMA-Tarifs 2013 sind jetzt die Basis für weitere Gespräche. Neue Verhandlungen mit der GEMA können also zu keiner Verschlechterung für die Veranstalter, Diskothekenbetreiber, Musikkneipenbesitzern, etc. führen, sondern höchstens zu einer weiteren Entlastung. Aktuell laufen noch weitere Verhandlungen mit anderen Verbänden.

Diese Neuerungen aus den Tarifverhandlungen zwischen der GEMA und dem BDK sind insofern begrüßenswert, da der Zeitzuschlag deutlich modifiziert und ein Nachlass für kulturelle, religiöse und soziale Veranstaltungen gewährt wurde.

Selbstverständlich zeigt das Einführungsdatum 01.04.2013, dass der BDK wenigstens die Karneval-/Faschingssaison im Jahr 2013 noch zu den alten Konditionen berechnet bekommen möchte. Auch bringt der 15%ige Nachlass keinen Vorteil für Diskothekenbetreiber, Musikkneipeninhaber oder sonstige Veranstalter. Genau so wenig wie der Einführungsnachlass bis ins Jahr 2018 für Veranstaltungen mit einem Eintritt ab 10,00 Euro. Kaum eine Diskothek verlangt an der Türe diesen Betrag – Musikkneipen ohnehin nicht.

Unserer Meinung nach sollte über einen Mengenrabatt nachgedacht werden:
Dass Diskothekenbetreiber, die fast jeden Tag ihr Lokal öffnen das gleiche bezahlen sollen, wie ein Veranstalter, der einmal im Jahr eine Party organisiert, ist wenig nachvollziehbar (man bekommt schließlich auch einen anderen Preis wenn man 10 Autos im Jahr kauft). Das Thema Mengenrabatt ist für die GEMA kein Fremdwort. Es wird bis heute bei Kontingentverträgen (Veranstaltungsverträgen) angeboten. Des weiteren sollte die GEMA sehr wohl zwischen einer Diskothek und einer Musikkneipe unterscheiden. In einer Musikkneipe steht die Musik weniger im Vordergrund, es sind keine Tanzflächen vorhanden und die Musik kann aus diesem konzeptionellen Grund schon gar nicht in dieser Form genutzt werden, wie in einer Diskothek. Der Bund der Gemazahler e. V. bemüht sich für seine Mitglieder mit der GEMA um ein Gespräch um über die Tarifstruktur 2013 zu verhandeln.

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Dateien:
tarif_u_v_01042013_02
tarif_m_v_01042013_02

Links:
www.gema.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/article/gema-und-bund-deutscher-karneval-einigen-sich-ueber-veranstaltungstarife.html
bdg.it-fvb.de/gema-musiknutzer/gema-tarifaenderung-2013.html